Seit 1.1.2020 ist die dauernde Anbindehaltung in allen NÖM Betrieben ausnahmslos verboten. Somit verlangt die Milchgenossenschaft Niederösterreich, kurz MGN, von allen NÖM-Bauern mehr als das Gesetz vorsieht.
„Während andere Molkereien gemäß dem Tierschutzgesetz unter Berücksichtigung bestimmter Gründe viele Ausnahmen zulassen, ist die dauernde Anbindehaltung für alle NÖM-Bauern Geschichte“, unterstreicht LKR Johann Krendl, Obmann der Milchgenossenschaft Niederösterreich die Vorgabe, welche für viele bäuerliche Familienbetriebe massive Änderungen in ihrer Betriebsstruktur bedeutet. „Alle NÖM-Bauern halten ihre Kühe ausschließlich im Laufstall oder einer Kombinationshaltung mit Auslauf an mindestens 120 Tagen im Jahr. Auch das liegt deutlich über den gesetzlich geforderten 90 Tagen“, betont Krendl.
„Wir müssen bei all unseren Bemühungen das Tierwohl deutlich über den gesetzlichen Standard legen und gleichzeitig die familiären Strukturen schützen“, weiß Leopold Gruber-Doberer, Geschäftsführer der Milchgenossenschaft Niederösterreich. „Schritt für Schritt werden wir weiter Verbesserungen zum Wohl der Tiere erzielen, wobei wir immer die Existenz von 2.800 Bauernfamilien vor Augen haben“, so Gruber-Doberer.
Reine Laufstallhaltung ist laut MGN aus baulichen und finanziellen Gründen für viele Betriebe nicht umsetzbar, zumal alle NÖM-Bauern reine Familienbetriebe seien und durchschnittlich 20 Kühe halten würden. Krendl appelliert an das Wertverständnis der Konsumenten: Jegliche Veränderung zugunsten der Tiere sollte entsprechend abgegolten werden. So würden Konsumenten beim Griff ins Regal entscheiden, ob die Milchbauern einen derartigen Einsatz zum Wohl der Tiere langfristig finanzieren können.
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- Kuehe: agrarfoto.com