Land Tirol unterstützt Kombinationshaltung mit neuer Investitionsförderung

Die Kombinationshaltung mit Alm- und Weidehaltung herrscht in Tirol bei einem Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe vor. Das Land Tirol unterstützt Milchkuhbetriebe gezielt bei der Umsetzung des neuen Moduls „Tierhaltung plus“.

LH-Stv. Josef Geisler: „Wir unterstützen die heimische Milch- und Almwirtschaft ganz gezielt.“

Der europäische Milchmarkt befindet sich vor allem hinsichtlich der gesellschaftlichen Anforderungen an die Tierhaltung in der Milchproduktion im Umbruch. Waren bis vor kurzem vor allem Preis, Qualität oder Verfügbarkeit von Milch und Milchprodukten ausschlaggebend, sorgen die Initiativen zur Tierwohlkennzeichnung des Lebensmittelhandels als auch einiger Staaten in der Milch-wirtschaft für enorme Spannungen, stellen hier doch gestiegene Erzeugerkosten mit gesunkenen Milchpreisen und hohen Investitionen die Milchviehbetriebe vor enorme Heraus-
forderungen. 

Schnell und unbürokratisch

In Deutschland, dem mit rund 40 Prozent wichtigsten Exportland für österreichische Milchprodukte, ist das System zur Tierwohlkennzeichnung bereits etabliert. Mit Mitte des Jahres wird es statt vier künftig fünf Stufen geben: Von „1 – Stallhaltung“ als unterstes Level bis zu „Bio“ als neue Stufe 5. So war es nur eine Frage der Zeit, bis die deutschen Ketten auch die Lieferanten aus Österreich vor die Wahl stellen: „Entweder ihr bietet ein vergleichbares System oder wir können eure Produkte nicht mehr abnehmen.“

Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler spricht sich für die heimischen Betriebe aus: „Die Kombinationshaltung mit Weide- und Almhaltung ist bei rund 80 Prozent der Betriebe in Tirol vorherrschend. Mit der neuen Investitionsförderung für Milchviehbetriebe sowie der Ausweitung der Almmilchkuhprämie unterstützt das Land Tirol die Tiroler Milchviehbetriebe schnell und unbürokratisch in dieser herausfordernden Situation.“ Ein Eckpunkt des neuen Moduls „Tierhaltung plus“ ist die Haltung der Tiere in Laufställen oder in Kombinationshaltung mit mindestens 120 Tagen Bewegungsmöglichkeit auf Alm, Weide oder Auslauf. Genau hier setzt die neue Investitionsförderung des Landes Tirol an. Gefördert wird die Errichtung eines befestigten Auslaufes für Milchkühe oder der Umbau des bestehenden Anbindestalles in einen Laufstall, allenfalls ergänzt um einen Auslauf.  Die maximalen Investitionskosten betragen 100.000 Euro, die Förderhöhe beträgt 40 Prozent der anerkannten Kosten. Bei Bauvorhaben über 100.000 Euro muss ein Förderantrag im Rahmen des nationalen Programms für ländliche Entwicklung gestellt werden.  Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Bezirkslandwirtschaftskammer. 

Verbesserung bei Almkuhprämie

Auch hinsichtlich der bereits bestehenden Landesprämie für gealpte Milchkühe wird es im Jahr 2024 eine Verbesserung geben, da die bisherige Obergrenze von 40 Milchkühen je Alm entfällt, die Prämie wird direkt an den auftreibenden Landwirt ausbezahlt.  Somit erhält der Landwirt 100 Euro je auf der Alm gemolkener Kuh, die Auszahlung ist für Juni 2024 geplant. Eine gesonderte Antragstellung ist hier nicht notwendig.

„Mit der neuen Investitionsförderung des Landes für Milchkuhbetriebe und die Ausweitung der Landesprämie für gealpte Milchkühe unterstützen wir die Milch- und Almwirtschaft in Tirol ganz gezielt“, betont Bauernbundobmann LH-Stv. Josef Geisler.

Für Fragen zu den neuen Fördermaßnahmen stehen die Bezirkslandwirtschaftskammern und die Abteilung Agrarwirtschaft des Landes Tirol zur Verfügung. 

Landesförderung für Milchkuhbetriebe

  • Wer wird gefördert:
    Milchviehbetrieb mit Milchanlieferung an einen Be- und Verarbeitungsbetrieb mit Haltungsform Anbindehaltung und weniger als 120 Tage Auslauf/Weide
  • Was wird gefördert:
    Errichtung eines Auslaufes bzw. Umbau des bestehenden Anbindestalles in einen Laufstall
  • Wie wird gefördert: 
    Investitionszuschuss von 40 Prozent bei max. 100.000 Euro Investitionskosten
    Für die Auszahlung der Förderung sind Originalrechnungen und Zahlungsbelege mindestens in der Höhe der Förderung vorzulegen. Die Antragstellung erfolgt mittels Onlineantrag über die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer

Landesförderung für Milchkuhalpung

  • Wer wird gefördert:
    Milchviehbetrieb mit Alpung von Milchkühen
  • Was wird gefördert:
    Auf der Alm gemolkene Milchkühe
  • Wie wird gefördert:
    Alpungsprämie von 100 Euro je Milchkuh
    Es ist kein gesonderter Antrag zu stellen; die Auszahlung erfolgt im Folgejahr durch die Agrarmarkt Austria

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  • 230418 FISCHLER 24: Fischler
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AUTORRed. JS
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