Bei Teilnahme an der Öpul-Maönahme “Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen” gelten für Ackerflächen innerhalb der Gebietskulisse neben den Aufzeichnungsverpflichtungen im Rahmen des Aktionsprogramms Nitrat folgende weitere jährliche Aufzeichnungsvorschriften:
• eine verpflichtende schlagbezogene Düngeplanung,
• schlagbezogene Aufzeichnung der Düngemaönahmen und
• die Erstellung einer schlagbezogenen Düngebilanz über die Stickstoff-Düngung. • Zudem ist jährlich eine betriebliche Nährstoffbilanz zu erstellen.
Für sämtliche Aufzeichnungen sind die Vorgaben des Anhangs J bzw. des Anhangs I der Sonderrichtlinie Öpul 2015 zu berücksichtigen (www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Recht).
Eine Vorlage der Aufzeichnungsbögen ist zu finden unter: www.ama.at/Fachliche-Informationen/Oepul/Formulare-Merkblaetter
Die Verwendung der Vorlagen ist optional; es können auch eigene Formulare verwendet werden. Die schlagbezogene Planung des Stickstoff-Bedarfs für Ackerflächen ist für das Jahr 2017 bis spätestens 28. Februar 2017 zu erstellen. Die durchgeführten Düngemaönahmen (Ausbringungsdatum, Aufwandmenge, usw.) sind tagesaktuell zu dokumentieren. Die schlagbezogene Düngebilanz sowie die betriebliche Nährstoffbilanz für das Jahr 2017 sind bis spätestens 31. Dezember 2017 zu erstellen. Alle Aufzeichnungen sind am Betrieb sicher und geordnet aufzubewahren. Die korrekte Führung der Aufzeichnungen wird im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft.
Öpul – jetzt Düngeplanung erstellen
Zum Beispiel die schlagbezogene Planung des Stickstoff-Bedarfs für Ackerflächen ist für das Jahr 2017 bis spätestens 28. Februar 2017 zu erstellen.
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