Ab Dienstag, 4. April 2017, werden alle 17 gewerblichen Freilandbetriebe in Vorarlberg davon betroffen sein. Die Eier-Verpackungen werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet, der Konsumentinnen und Konsumenten darauf hinweist, dass es sich um Eier aus “Bodenhaltung” und nicht aus “Freilandhaltung” handelt. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) ist damit beauftragt worden, eine laufende Risikobewertung durchzuführen, erklärt Landesveterinär Norbert Greber. Die aktuelle Lage wird im Abstand von zwei Wochen von den Fachleuten beurteilt. Sobald es die Umstände zulassen, wird die allgemeine Stallpflicht wieder aufgehoben und ab diesem Zeitpunkt können die Freilandbetriebe ihre Eier auch wieder als Freilandeier vermarkten.
Stallpflicht: Keine Eier aus “Freilandhaltung”
Aufgrund der Vermarktungsnormen müssen Eier nach einer mehr als zwölf Wochen dauernden Unterbrechung der Freilandhaltung als "Eier aus Bodenhaltung" bezeichnet werden.
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