Externen Personen die zwingend in den Stall müssen sollte hofeigene Stallkleidung zur Verfügung gestellt werden. Auch Einwegkleidung ist möglich.

Biosicherheit, Biosicherheit, Biosicherheit. Dieser Appell ergeht seit Tagen an die Tierhalter am Land. Nicht ohne Grund, wie eine britische Studie aus 2003 zeigt. Demnach sind auf einem Stiefel, kontaminiert mit einem halben Milliliter Speichel einer MKS-positiven Kuh, 500 Mio. infektiöse Virusdosen nachweisbar. Zum Vergleich: Dieselbe Kuh scheidet über die Atemluft pro Tag nur 100.000 Virusdosen aus.

Biosicherheit macht also Sinn, wie auch Michael Schmauser, selbst praktizierender Veterinär in Freising (Bayern) und Milchviehhalter kürzlich bei einem Webinar der Tiergesundheit Österreich erklärte. Darunter seien im Wesentlichen alle Maßnahmen zu verstehen, die „infektionsbedingte Krankheiten von Tierbeständen fernhalten, die dort bisher nicht auftreten“, so Schmauser. Insbesondere die bei der grenznahen MKS-Welle besonders betroffenen Rinder- und Kleinwiederkäuerbetriebe haben seinen Ausführungen zufolge Nachholbedarf: „Die Höfe verstehen sich als Tierhaltung der offenen Stalltür. Bei Schweinen und Geflügel wird Biosicherheit schon viel länger gelebt.“ Diese sei aber nicht nur in Zeiten der MKS-Bedrohung essenziell, so Schmauser sinngemäß. Dieser Tage ist von allen Nutztierhaltern Österreichs aber mehr denn je „ein Mindestmaß an Biosicherheit“ gefordert.

Verkehr regulieren

Neben der täglichen Tierkontrolle sowie engem Austausch mit dem betreuenden Tierarzt, zählt dazu etwa die Regulierung des Personenverkehrs am Hof. Dieser sei derzeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren und zu lenken. Schmauser: „Jeder Betriebsführer sollte sich fragen, wie weit Viehtransporter, Futtermittellieferanten, der Tierarzt aber auch die Post oder Verwandte am Hof fahren müssen.“ Jenen Personen, die den Stall betreten müssen, ist betriebseigene Kleidung zur Verfügung zu stellen. „Zumindest eigene Stiefel für externe Personen, wie den Tierarzt, sind wichtig“ rät er. Auch die bäuerliche Familie selbst sollte den Stall nur mit stalleigener Kleidung und Stiefeln betreten. Die Arbeitskleidung ist regelmäßig mit einem Kochwäscheprogramm zu reinigen. Erst ab einer Temperatur von 70 Grad Celsius wird das MKS-Virus sicher unschädlich gemacht.

Einwirkzeiten beachten

Quelle: agrarfoto.com
Ein starker Wasserstrahl entfernt neben Schmutz auch einen Gutteil der Keime.

Gerade bei den Stiefeln ist Reinigung ebenso oberstes Gebot. Der Veterinär dazu: „Mit einem Schlauch mit Brause werden 80 Prozent der Keime von den Stiefeln entfernt, für die übrigen 20 Prozent muss man desinfizieren.“ Die Desinfektion erfolgt idealerweise in Wannen an den Stalleingängen. „Das Positive bei MKS: So leicht wie er sich verbreitet, so leicht lässt es sich durch Desinfektion eindämmen.“ Das Virus reagiere empfindlich auf Säuren, wobei diese zumindest 30 Minuten wirken müssen. Die Desinfektionsmittel in den Schleusen sind regelmäßig zu erneuern. LK-Angaben zufolge sind alle Präparate auf Basis Peressigsäure, Ameisensäure, Essigsäure oder Zitronensäure geeignet, wobei auf eine korrekte Konzentration zu achten ist.

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Bei Desinfektionsmitteln ist auf ausreichende Einwirkzeit zu achten. Vorrichtungen sollten an allen Stalleingängen platziert werden.

Wichtiger denn je ist auch die Vermeidung unnötiger Tierkontakte. Zukäufe sollten nur noch von Betrieben mit gesichertem Gesundheitsstatus erfolgen. Die erworbenen Tiere sind für zumindest vier bis sechs Wochen getrennt aufzustallen. „Idealerweise liegt der Quarantänestall außerhalb des eigentlichen Stallgebäudes“, ergänzt Schmauser.

Österreichweit geltende Aufzeichnungspflichten

Neben diesen – vorerst freiwilligen – Auflagen müssen Halter von Rindern, Schweine, Schafen, Ziegen oder anderen Paarhufern wie Lamas, Alpakas oder Gatterwild seit 5. April in ganz Österreich verpflichtend eine Risikoabschätzung der Biosicherheitslage am eigenen Hof durchführen. Die LK stellt mit tierartspezifischen Biosicherheitsratgebern die dazu notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Weiters sind alle Betriebsführer per Verordnung verpflichtet ein Besuchsprotokoll zu führen. Konkret ist von betriebsfremden Personen, die Stallräumlichkeiten betreten, das Datum, Name und Adresse zu dokumentieren. Beide Unterlagen müssen für 30 Tage am Betrieb aufbewahrt werden und sind den Behörden auf Nachfrage vorzulegen.

Michael Schmauser rät allen Landwirten, die kommenden Tage zum Treffen von Vorbereitungen zu nutzen: „Biosicherheit müssen möglichst viele Betriebe umsetzen, damit sie Vorteile für das ganze Gebiet bringt.“

Die LK bietet kostenlos Warnschilder und Biosicherheitsratgeber für  Rinder-Schweine-, sowie Schaf- und Ziegenhalter zum Download an.

Hier die geltende Verordnung im Wortlaut zum Nachlesen.

Das TGÖ-Webinar kann hier abgerufen werden.

 

- Bildquellen -

  • Hygiene, Wasserschlauch: agrarfoto.com
  • Desinfektionsmatte: agrarfoto.com
  • Einweg-Überzieher: agrarfoto.com
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AUTORClemens Wieltsch
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