Was wird genau gefördert?
Förderfähig sind Sicherheits- und Kontrollsysteme zur Absicherung der Qualitäts- und Produktionsstandards beziehungsweise zur Sicherstellung der Biosicherheit am landwirtschaftlichen Betrieb. Hierzu gehören unter anderem Alarmanlagen, Zutritts- und Kontrollsysteme, Bewegungsmelder oder Videoüberwachungssysteme.
Welche Unterlagen braucht es für die Beantragung?
Bei der Beantragung vom Landwirt abzugeben sind das ausgefüllte Antragsformular, die De-minimis-Erklärung, die Rechnung sowie die Bezahlbestätigung. Eine Beantragung ist somit erst mit Abschluss des Projekts möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
Anschaffungen zwischen 3.000 und 15.000 Euro Nettoinvestitionskosten sind förderfähig, davon werden maximal 25 Prozent gefördert.
Ich möchte im Rahmen eines großen Investitionsprojekts (Hallenneubau) auch eine Videoüberwachung planen. Macht hier eine separate Beantragung Sinn?
Für Investitionsvorhaben über 15.000 Euro steht die Investitionsförderung in der neuen GAP-Periode 2023 zur Verfügung.
Werden Reparaturen an bestehenden Anlagen gefördert?
Nein, eine Reparatur betrifft den laufenden Betrieb. Erweiterungen bestehender Anlagen können gefördert werden.
Ab wann kann die Förderung bei welcher Stelle beantragt werden?
Die Förderung kann ab Anfang März 2023 beantragt werden, abwickelnde Stelle wird die Landwirtschaftskammer Niederösterreich sein.
Kann die Förderung auch rückwirkend gewährt werden?
Ja. Kosten, die ab dem 1.1.2023 entstanden sind, können in der Förderung mitberücksichtigt werden.
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- Alles im Blick haben dank Videoüberwachung: AdobeStock_404229527