Die Einhaltung von Abständen zu Oberflächengewässern bei der Düngung hat den Sinn, dass Einträge von Nährstoffen verhindert werden. Zum einen gehen diese Nährstoffe für das Pflanzenwachstum unwiederbringlich verloren und zum anderen haben diese Einträge öko-logische Folgen für den Zustand des Gewässers.
Planung im Vorhinein wird empfohlen
Aus diesen Gründen sind bei der Düngung entlang von Oberflächengewässern Abstandsauflagen einzuhalten, die je nach Gewässertyp, Hangneigung und Bewuchs variieren (siehe Tabelle “Mindestabstände”). Der ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsene Streifen muss, abhängig von der Hangneigung, mindestens die in diesen Zeilen jeweils angeführte Breiten aufweisen, dann kann bis an den Rand des bewachsenen Streifens gedüngt werden.Fragen, die es zu klären gibt sind: Hat man Schläge entlang von Oberflächengewässern (Bach, Teich, Tümpel)? Handelt es sich bei diesen Schlägen um Dauergrünland oder Ackerflächen? Bei Ackerflächen – Eignet sich die Fläche für eine Dauerkultur (z.B. Grünbrache oder Elefantengras)? Hat man die Möglichkeiten diese Schläge mit einem Mehrwert für meinen Betrieb zu nutzen (Ökologische Vorrangflache für Betriebe welche die Greening Auflagen erfüllen müssen, Biodiversiätsflächen für UBB)? Nimmt der Betrieb an der ÖPUL-Maßnahme “Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen” teil?Nach der betriebsindividuellen Klärung dieser Fragen ergeben sich unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten der Gewässerrandstreifen. Dabei sind gesetzlichen Vorgaben bezüglich Düngung und auch Pflanzenschutz auf jeden Fall einzuhalten.Auf der Homepage der Boden.Wasser.Schutz.Beratung (www.bwsb.at) steht im Bereich Downloads – Cross Compliance ein – Merkblatt zum Thema Abstandsauflagen zum Down-loaden zur Verfügung.