Wirtschaftsdünger: Hoher Stellenwert für Landwirte

Die Gülleausbringung ist mit Geruchsemissionen verbunden. ©agrarfoto.com
Die Gülleausbringung ist mit Geruchsemissionen verbunden. ©agrarfoto.com
Bei einer Pressekonferenz mit dem Titel “Gülle – das schwarze Gold”, appellierten Agrarlandesrat Max Hiegelsberger und LKOÖ-Präsident Franz Reisecker gemeinsam für mehr Verständnis in der Bevölkerung für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern. Die Aufklärung, dass es sich bei Gülle nicht um ein Abfallprodukt handelt, stand dabei im Fokus. Viel mehr sei Gülle eine Mischung aus Nährstoffen, die für das Pflanzenwachstum unerlässlich seien.

Strenge gesetzliche Regelung

“Die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern zählt zu den wichtigsten Aufgaben auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung”, erklärte Hiegelsberger. Dass es dabei naturgemäß zu einer gewissen Geruchsentwicklung kommt, lasse sich jedoch nicht abstreiten. Reisecker betonte, dass die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern gesetzlich strikt geregelt sei. Zudem werde versucht die gasförmigen Stickstoffverluste zu reduzieren, auch im Eigeninteresse. Dies trage auch zu einer Verringerung der Geruchsbelästigung bei. Bäuerinnen und Bauern können ebenso Aufklärungsarbeit leisten, in dem sie mit Anrainern und Nachbarn das Gespräch suchen: “Durch einen offenen Umgang der Landwirte mit dem Thema kann das Verständnis in der Bevölkerung gesteigert werden”, so Reisecker.

Ausbringung und Lagerung gefördert

Oberösterreich nimmt als starkes Veredelungs-Bundesland eine Vorreiterrolle bei der Gülleausbringung ein. So kann die Förderung der bodennahen Gülleausbringung als eine oberösterreichische Erfolgsgeschichte betrachtet werden. In Summe wurden von 1993 bis 2007 für die bodennahe Gülleausbringung knapp 2,5 Millionen Euro an Förderungen ausbezahlt.Auch im Programm der Ländlichen Entwicklung 2014-20 wurde in der Investförderung eine Berücksichtigung von Klimaschutz-aspekten vorgenommen. “Die Förderung für die Schaffung von abgedecktem Güllelagerraum von mindestens zehn Monaten wurde auf 30 Prozent erhöht. So werden künftig die Kosten – bis maximal 150.000 Euro – für die Einhaltung der Obergrenzen der Investförderung nicht berücksichtigt”, so Hiegelsberger. Die geplanten Änderungen sollen bis Sommer von der EU genehmigt werden.

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