Antragsstart für Agrardieselrückvergütung

Seit 3. November 2022 können land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Betriebsnummer eine temporäre Agrardiesel- und CO2-Rückvergütung beantragen. Die Entlastung erfolgt anhand einer pauschal ermittelten Vergütung.

Zur Abgeltung der Mehrbelastung gibt es für Bäuerinnen und Bauern eine Steuerrückvergütung für Agrardiesel.

Seit 3. November können land- und forstwirtschaftliche Betriebe einen Antrag auf die Agrardiesel-Rückvergütung einfach mittels Mehrfachantrag stellen. Ausgezahlt wird im Frühjahr nächsten Jahres über die AMA. Für die Entlastungsmaßnahme sind insgesamt 30 Mio. Euro  reserviert. Ein disbezügliches Inforamtionsschreiben mit allen Details zur Beantragung wurde in den vergangene Tagen seitens den Bezirksbauernkammern an die Betriebe versendet.

 

Ohne Treibstoff keine Lebensmittel

„Mit einer pauschalen Steuerbegünstigung für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen, die unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, leisten wir mit der temporären Agrardieselrückvergütung in Zeiten extrem hoher Betriebsmittelkosten einen wichtigen Beitrag zur Entlastung unserer bäuerlichen Familienbetriebe“, ruft Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig dazu auf, von der Maßnahme Gebrauch zu machen. Ohne Treibstoff gebe es keine Lebensmittel. Deshalb sei diese steuerliche Entlastungsmaßnahme für die weiterhin sichere Versorgung mit Lebensmitteln wichtig. 

Versorgungssicherheit muss nicht extra beantragt werden

Konkret wird eine Mineralölsteuer-Rückvergütung von 7 Cent/Liter sowie der aktuelle CO2 Preis, basierend auf einem durchschnittlichen Verbrauch in Liter/ha rückvergütet (siehe Tabelle). Auch die Bewirtschaftungsarten werden differenziert miteinberechnet.

Der Versorgungssicherheitsbeitrag, welcher rund 120 Millionen Euro umfasst, muss hingegen nicht extra beantragt werden. Die Beantragung und Auszahlung erfolgt automatisch anhand der vorliegenden Daten laut Mehrfachantrag.

- Bildquellen -

  • Mineralölsteuerrückvergütung: agrarfoto.com
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AUTORred. AR
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