Ammoniak-Reduktion: Bauern fordern Änderung

„Die in der Ammoniak-Verordnung verankerte Verpflichtung zur nachträglichen Abdeckung von Güllegrüben kann in keinster Weise akzeptiert werden. Die dafür anfallenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Reduktionspotenzial.“
So heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der Bauernbund-Bezirksobmänner, in dem nachdrücklich dazu aufgefordert wird, eine umgehende Korrektur der am 25. Oktober 2022 erlassenen Ammoniak-Reduktionsverordnung zu erwirken.
Das Schreiben ist für Bundesministerin Leonore Gewessler bestimmt, da die in der Verordnung enthaltenen Verschärfungen auf die Initiative des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zurückgehen. Aktuellen Berechnungen zufolge sehe es nämlich so aus, als können die Zielvorgaben bei den Ammoniak-Reduktionen bis 2030 nicht eingehalten werden.
Seitens der Landwirtschaftskammer Oberösterreich wird betont, dass die Brisanz der Emissions-Thematik den Bäuerinnen und Bauern von Anbeginn der Diskussionen im Rahmen unterschiedlicher Beratungsmethoden nähergebracht worden sei. Es sei dazu motiviert worden, an den freiwilligen Maßnahmen wie der bodennahen Gülleausbringung teilzunehmen, um Maßnahmen wie die verpflichtende Güllegrubenabdeckung zu vermeiden. Dass in Oberösterreich nun bereits etwa 50 Prozent der Gülle bodennah ausgebracht wird, untermauere auch den Erfolg dieser Bemühungen.

An Bundesminister Totschnig übergeben

„Diese Beratungsleistung wird durch den nun fixierten Verordnungsinhalt völlig konterkariert“, so die Bezirksobleute in ihrem gemeinsamen Schreiben, das sie im Zuge der Agraria in Wels an Landwirtschaftminister Norbert Totschnig mit der Forderung, sie in ihrem Anliegen zu unterstützen, übergeben haben.

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  • Totschnig im Innviertel: privat
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AUTORred.GC
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