Das Land Vorarlberg hat in seiner Strategie „Energieautonomie +2030“ das Ziel verankert, den Ausbau der Photovoltaik zu verdreifachen. Zur Erreichung dieses Zieles hat die Landesregierung drei Förderrichtlinien – Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen, Photovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsgebäuden und Gebäudeeignungschecks für Photovoltaik – zugestimmt. Diese sind am 1. Jänner 2023 in Kraft getreten und gelten vorerst befristet für ein Jahr. 

PV auf versiegelten Flächen
Gefördert wird die Errichtung von Überdachungen mit Photovoltaik auf Liegenschaftsteilen und bereits befestigten und versiegelten Flächen. Letztere sollen damit einer Doppelnutzung zugeführt werden. Die Förderung beträgt 500 Euro pro Kilowattpeak
Modulleistung.

Auch gibt es neuerdings einen Begrünungs- und Entsiegelungszuschlag in Höhe von 100 Euro pro Kilowattpeak, wenn auf 20 Prozent der Photovoltaikfläche ökologische Maßnahmen umgesetzt werden. Die Förderung ist mit 50.000 Euro je Anlage begrenzt.

Auf Landwirtschaftsgebäuden 
Ebenfalls ab sofort besonders unterstützt wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden, wobei die Förderungsbedingungen vor allem auf eine hohe Dachausnutzung ausgelegt sind. Die Förderung beträgt 200 Euro pro Kilowattpeak Modulleistung und ist mit 15.000 Euro je Anlage begrenzt.

Gebäudeeignungscheck
Und weil es im Ländle etwa 4.000 Dächer mit mehr als 400 Quadratmetern Fläche auf Gewerbe- und Industriegebäuden gibt, die grundsätzlich für eine PV-Anlage geeignet sind, wurde ein Gebäudeeignungscheck eingeführt, mit dem Statik, Elektrik und Dach geprüft werden, ob das Gebäude für Photovoltaik geeignet ist. 

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AUTORRed. SN
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