Aaskrähen, Elstern und Eichelhäher verursachen jedes Jahr beträchtliche Schäden insbesondere im Acker-, Wein-, Obst- und Gemüseanbau. Das von 2020 bis 2022 durchgeführte Bestands- und Schadensmonitoring der Kärntner Jägerschaft zeigt, dass jedes Jahr mehrere hundert Hektar an landwirtschaftlichen Kulturen betroffen sind. Die Vögel beschädigen Saatgut und Jungpflanzen, auch Silofolien werden häufig gepickt.

„Um den Bestand der Rabenvögel auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und Schäden zu verhindern, wird die Bejagung in Kärnten weiterhin erlaubt“, informiert Agrarlandesrat Martin Gruber. Geregelt wird das in einer Verordnung, die mit 22. Dezember 2022 in Kraft trat.

Laut Kärntner Jagdgesetz sind Rabenvögel grundsätzlich ganzjährig zu schonen. Aufgrund der Schadensproblematik hat die Landesregierung auf Vorschlag Grubers jedoch erneut eine Verkürzung der Schonzeit für Elster und Eichelhäher festgelegt, beschränkt auf Mitte März bis Mitte Juli. Im restlichen Jahr ist die Bejagung erlaubt. Das jeweilige Entnahmekontingent mit 1.500 Eichelhähern und 1.000 Elstern pro Jagdjahr darf nicht überschritten werden. Eine ähnliche Verordnung für die Entnahme von Aaskrähen ist in Begutachtung.

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AUTORRed. SN
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