Mit der Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes wurden Lebensmitteleinzelhändler mit zumindest fünf Filialen oder einem mehr als 400 Quadratmeter großen Standort im Vorjahr dazu verpflichtet, dem Klimaschutzministerium (BMK) quartalsweise zu melden, wie viele Lebensmittel sie spenden und welche Mengen sie entsorgen. Während der erste offizielle Bericht des BMK bisher auf sich warten lässt, wurden die Zahlen aus dem vierten Quartal 2023 vorab ausgewählten Medien gezielt zugespielt. So berichtete etwa „Der Standard“, dass der heimische Handel von Oktober bis Dezember satte 16.200 Tonnen Lebensmittel entsorgt hat. Zeitgleich wurden lediglich 4.900 Tonnen an Nahrungsmitteln gespendet. Hochgerechnet auf ein Jahr entspräche dies knapp 65.000 Tonnen Lebensmittel, die jedes Jahr ihren Weg direkt vom Supermarktregal in die Mülltonne finden. Zum Vergleich: In Linz fallen jährlich insgesamt etwa 84.000 Tonnen Abfall an. Nichtsdestotrotz habe sich die Menge an Lebensmittelspenden seit 2013 verdreifacht, zitiert „Der Standard“ die Klimaschutzministerin.
45 Prozent Gemüseabfall
Ein Viertel der Betriebe habe außerdem freiwillig bekannt gegeben, in welchen Produktkategorien die Lebensmittelabfälle anfielen. Das Gros entfiel demzufolge auf Obst und Gemüse, welches 45 Prozent der entsorgten Nahrung ausmachte. Fast ein Fünftel des Mülls entfiel auf Backwaren, weitere 12 Prozent auf Frischwaren. Der Anteil an entsorgten Milchprodukten belief sich auf 7 Prozent.
Juristische Hürden als Begründung
Beim Handelsverband zeigt man sich über die zugespielten Statistiken vor deren offizieller Präsentation verwundert. Der gesamte Lebensmittelhandel sei nur für 9 Prozent der Lebensmittelverschwendung verantwortlich. 58 Prozent der Lebensmittelabfälle würden aus Haushalten und 19 Prozent aus der Gastronomie stammen, kommentiert Handelsverband- Geschäftsführer Rainer Will die Berichterstattung. Und: „Lebensmittel werden nur dann entsorgt, wenn sie nicht mehr für den Verzehr geeignet sind und auch nicht mehr zu Futtermitteln verarbeitet werden können.“ Man sehe sich allerdings nach wie vor mit rechtlichen Hürden beim Spenden von Lebensmitteln konfrontiert. „Tafeln und Sozialmärkte sind hierzulande als Inverkehrbringer zum Endkonsumenten zu sehen – mit allen lebensmittelrechtlichen Pflichten“, so Will. Seine Verbandsmitglieder würden hier derzeit „in einem Graubereich agieren“.
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- Gemüse auf der Deponie: ARIESTUDIO - STOCK.ADOBE.COM