Mit Jahresbeginn 2022 ist das novellierte Wettbewerbs- und Nahversorgungsgesetz in Kraft getreten. Dies habe ein „weitreichendes Echo in der Lebensmittel-Branche“, so Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger: „Endlich gibt es ein Gesetz, das die unlauteren Geschäftspraktiken der Handelsriesen gegenüber ihren Lieferanten unter Strafe stellt.“
Beispiele dafür sind etwa die kurzfristige Stornierung von Bestellungen verderblicher Lebensmittel, Zahlungsverzug über 30 Tage bei verderblichen Lebensmitteln oder die Verweigerung eines schriftlichen Vertrages. Praktiken, die durchaus Usus waren, ermöglicht durch die marktbeherrschende Stellung der großen Handelskonzerne.
Das Vorgehen dagegen erleichtert eine eigens eingerichtete Ombudsstelle, bei der Produzenten unbürokratisch und anonym ihre Beschwerden einreichen können. „Viele Bäuerinnen und Bauern fürchten Repressalien wie das Auslisten ihrer Produkte, wenn sie sich zur Wehr setzen. Die Ombudsstelle ist ein unabhängiges und weisungsfreies Organ, das einem begründeten Verdacht nachgeht“, so die Landesrätin. Die Beschwerdestelle wird mit 1. März 2022 ihre Arbeit aufnehmen.
Grundlage für die Gesetzesänderung ist die auf EU-Ebene beschlossene Richtlinie gegen „unfair traiding practices“, die 2019 im Zuge der österreichischen Ratspräsidentschaft initiiert worden ist.
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- Ein Handschlag allein ist oft zu wenig für faire Geschäfte.: Agrarfoto.com