Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat die Richtlinien zur Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA) für das Jahr 2016 veröffentlicht. Das Übertragungsformular und das erläuternde Merkblatt liegen bei den Kammern auf bzw. stehen im Internet zum Runterladen zur Verfügung – der entsprechende Pfad lautet: www.ama.at » Fachliche Informationen » Direktzahlungen 2015 – 2020 » Formulare / Merkblätter.
Frist läuft bis 17. Mai 2016
Die Übertragungsmöglichkeit besteht ab sofort und endet am 17. Mai 2016. Das Übertragungsformular ist über die Bezirksbauernkammern bzw. die Bezirksreferate einzureichen. Grundsätzlich sollte mit jeder Flächenänderung auch eine Übertragung von ZA erfolgen. Denn nach dem neuen Flächenmodell stehen abgesehen von Almen und Hutweiden kaum noch ZA-freie Flächen zur Verfügung. Der abgebende Betrieb kann überzählige ZA praktisch nicht nutzen. ZA eines Betriebes, die zwei Jahre lang nicht genutzt werden, verfallen in die nationale Reserve. Eine Rotation von ZA ist nicht mehr möglich. Die Übertragung der ZA wird meist mit der Weitergabe entsprechender Flächen erfolgen. In diesem Fall ist die aus Sicht des Übernehmers maßgebliche Rechtsgrundlage der Übertragung anzugeben:
• Pacht (der ZA-Übernehmer pachtet Flächen),
• Pachtrückfall (der ZA-Übernehmer nimmt zuvor verpachtete Eigenflächen wieder in Bewirtschaftung),
• Vererbung,
• Alm,
• Kauf/Übergabe/Schenkung.
Für Übertragungen mit unterschiedlicher Rechtsgrundlage (z. B. Pacht, Kauf) sind jeweils eigene Formulare zu verwenden. Bei Übertragungen mit Flächenweitergabe sind keine Flächennachweise erforderlich, die AMA erkennt die betroffenen Flächen aufgrund der automatischen Flächenverfolgung. ZA können auch ohne Fläche übertragen werden; in diesem Fall werden 50 Prozent der zu übertragenden ZA der nationalen Reserve zugeschlagen. Bei kombinierter Übertragung mit und ohne Fläche, d. h., wenn mehr ZA übertragen werden sollen als Fläche zugrunde liegt, dann sind auf dem Übertragungsformular die entsprechenden Kästchen zu markieren. ZA können ohne Fläche auch direkt an die nationale Reserve abgetreten werden. In den meisten Fällen wird eine Übertragung nach automatischer Reihenfolge zweckmäßig sein. In Sonderfällen ist auch eine Übertragung nach manueller Reihenfolge möglich.
H.M.