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Mittwoch, Dezember 25, 2024
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Politik

Was CETA bringen könnte

Die Debatte rund um die beiden Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) kocht immer wieder auf. Zuletzt, weil CETA ohne Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen werden sollte. Dies ist, auch dank der Initiative Österreichs, vom Tisch. Was CETA für den Agrarsektor bringen könnte.

Die wichtigste Bildungsreform

Gastkommentar von Conrad Seidl, Redakteur "Der Standard"

Ein leistungsstarkes Netz für den ländlichen Raum

Bei den "Figl-Gesprächen" im Parlament machte Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Jakob Auer als Schirmherr den Breitbandausbau in Österreich zum Thema.

Fahrplan für die erneute BP-Stichwahl fixiert

Angelobung des neuen Bundespräsidenten in der Woche von 28. November bis 2. Dezember geplant

Hauptfeststellungsbescheide – Auswirkungen im Sozialversicherungsrecht

Im Zuge der Hauptfeststellung 2014 werden die Einheitswerte für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen neu festgestellt. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) gibt Auskunft über die Auswirkungen im Sozialversicherungsrecht.

Regierung beschloss einmalige SV-Entlastung

Der Vorschlag, die Bauern einmalig von ihren Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten, wurde von der Regierung heute, Dienstag, angenommen.

500 Kinder profitierten bereits von der SVB-Zahnspange

Seit einem Jahr gibt es die Zahnspange auf Kassenkosten.

CETA braucht Zustimmung der EU-Staaten

Das EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA wird nun doch als gemischtes Abkommen behandelt.
Für durch den Schneedruck zusammengebrochene Hagelnetzanlagen zahlte die Österreichische Hagelversicherung bereits Entschädigungen aus.

Erste Entschädigungen für Frost ausbezahlt

Die Österreichische Hagelversicherung hat die Schadensabwicklung bei Erdbeeren und Hagelnetzen abgeschlossen. Währenddessen kam es am vergangenen Wochenende erneut zu Schäden in der Landwirtschaft durch Unwetter im Ausmaß von zwei Mio. Euro.
Die Stimmabgabe mittels Briefwahl bleibt auch bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl erlaubt.

Am 2. Oktober gilt es, noch einmal den Bundespräsidenten zu wählen

Die Stichwahl der Bundespräsidentenwahl 2016 muss wiederholt werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof vergangene Woche entschieden. Der Termin für die Wiederholung wurde vom Ministerrat am 2. Oktober 2016 festgesetzt. Am Wahlrecht wird bis dahin nichts geändert. Die Herausgabe von Teilergebnissen an Medien soll eingeschränkt werden.
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