Was du nicht willst, dass man dir tu‘, das füg auch keinem anderen zu.“ Dieser eingängige und schlüssige Grundsatz ist im Volksmund weit verbreitet, steht in der Bibel geschrieben und gilt als „Goldene Regel“ der Ethik. Für radikale Tierschützer jedoch scheint er keine Bedeutung zu haben, auch wenn sie ihre Aktionen (Stichwort: Stalleinbrüche) unter dem Gesichtspunkt der Ethik zu rechtfertigen versuchen. „Stalleinbrüche unter dem Vorwand von Tierschutz lassen sich nicht mit Ethik oder gar Demokratie rechtfertigen. Eine strengere Verwaltungsstrafe für dieses Delikt ist meines Erachtens nötig“, so Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger.
In die selbe Kerbe schlägt auch der OÖVP-Klub: „Vermeintliche Tierschützer brüsten sich mit Einbrüchen in Ställe und verkaufen diese Straftaten als Kavaliersdelikte. Es geht um das Einschleppen von hochansteckenden Krankheiten, um mutwillige Beschädigungen, schlichtweg um die Gefährdung von Mensch und Tier. Ein solches Verhalten darf weder kleingeredet noch verharmlost werden. Das hat mit Tierschutz nichts zu tun und damit muss Schluss sein“, verurteilt Klubobmann Christian Dörfel diese Vandalenakte.
Strafausmaß für Stalleinbrüche soll Verfünffacht werden
Bis vor wenigen Jahren war das Eindringen in unversperrte Ställe ohne Gewaltanwendung oder Sachbeschädigung strafrechtlich nicht verfolgbar. 2015 hat das Land Oberösterreich diese Gesetzeslücke durch die Verankerung eines Betretungsverbotes für Stallungen durch unbefugte, betriebsfremde Personen im Oö. Alm und Kulturflächengesetz (§ 13) geschlossen. Die vorgesehene Verwaltungsstrafe von bis zu 1000 Euro soll nun im Sinne des Präventiongedankens erhöht werden – und zwar auf bis zu 5000 Euro, was einer Verfünffachung entspricht.
Diese deutliche Verschärfung der bisherigen Strafbestimmungen soll ein klares Zeichen für den Schutz der heimischen Landwirtschaft setzen. Die Initiative der OÖVP wurde vergangene Woche im Ausschuss des Oö. Landtags angenommen und soll kommende Woche in der Landtagssitzung beschlossen werden.
Amtstierärzte sind behördliche Kontrollorgane
Mit den Amtstierärzten gebe es bei den Bezirkshauptmannschaften ohnedies eigene Kontrollorgane, welche die Einhaltung der in Österreich geltenden Tierhaltungsstandards auf den landwirtschaftlichen Betrieben kontrollieren. Das geschieht stichprobenartig und in regelmäßigen Abständen. Amtstierärzte gehen auch dem Verdacht von etwaigen Tierschutz-Vergehen nach, womit ein eigenmächtiges Einschreiten von Tierschützern obsolet wird. Sie bräuchten nur die zuständige Behörde informieren. „Österreichs Rechtssystem sieht auch beim Thema Tierschutz einen funktionierenden Behördenweg vor. Diesen gilt es, wie überall sonst auch, zu beschreiten“, so Langer-Weninger. Ebenso wenig außer Acht gelassen werden darf im Zusammenhang mit Stalleinbrüchen auch das Thema Biosicherheit. Indem aber „radikale Einzelpersonen“ unter Verletzung diese Sicherheitsmaßnahmen in die Ställe eindringen, setzen sie den Tierbestand einer unnötigen Infektionsgefahr aus. „Der vermeintliche Tierschützer, wird damit zum Gefährder eines ganzen Tierbestandes“, bringt es die Agrarlandesrätin auf den Punkt.
Jagdgesetz: Novelle bringt Handhabe bei „Problemtieren“
Im gleichen Antrag ebenso umfasst ist eine Aktualisierung der geltenden rechtlichen Bestimmungen im oberösterreichischen Jagdgesetz. Damit werde die Möglichkeit geschaffen, in Zukunft auf Probleme mit einzelnen Individuen einer jagdbaren Tierart im öffentlichen Interesse rasch und gezielt reagiert zu können. „Das kann beispielsweise Rotwild, das eine Aufforstungsfläche schädigt oder Fischotter, die ganze Fischbestände in Bedrängnis bringen, sein. Oder auch Raubtiere, die sich auf Nutztiere als Beute verlegen oder die Sicherheit des Menschen gefährden und damit zum Problem werden“, erklärt der Landtagsabgeordnete und OÖVP-Jagdsprecher Josef Rathgeb.
Er betonte, dass es hierbei nicht um die Aufweichung eines Schutzstatus gehe, sondern um eine Verordnungsermächtigung, damit die Behörde in absolut begründeten Ausnahmefällen handeln könne. Die dazugehörige Verordnung werde selbstverständlich einer Begutachtung unterzogen. „Das ist im öffentlichen Interesse der Sicherheit und dient zum Schutz von Mensch, Nutz- und Weide- und Wildtieren, dem Erhalt der traditionellen Alm- und Weidebewirtschaftung und einem nachhaltigen Schutz einer ausgewogenen Fauna in unseren Gewässern“, so Rathgeb.
Quelle: VLV
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- Ob Tierschützer beim Eindringen in die Stallungen alle Vorkehrungen zum Schutz der Tiere wie etwa Duschen und das Passieren der Hygieneschleuse einhalten, ist laut Dörfel mehr als zweifelhaft.: VLV
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