Notfall-Förderung für „alten Wein“ vorgesehen

Maßnahmenbündel für Absatz- und Investitionsförderungen der Weinwirtschaft; Im Notfall wird es für überschüssigen Wein eine Förderung für die Bereitstellung für Desinfektionsmittel geben.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und Weinbau-Präsident Johannes Schmuckenschlager erarbeiteten ein Maßnahmenpaket für die Weinwirtschaft.

Über Wochen hinweg, gab es in Österreich keine einzige Bar, kein Restaurant und keine Hotellobby, in der Gäste in den Genuß heimischen Weines hätten kommen können. Das führte unweigerlich zu starken Rückgängen des Weinabsatzes. So fanden von Mitte März bis Mitte Mai laut Österreichischer Weinmarketing (ÖWM) ca. 23 Mio. Liter Wein keinen Absatz. Da auch der Tourismus, inbesondere der Städtetourismus, diesen Sommer nicht vollständig zu seiner Form zurückkehren wird, drohen weitere Absatzeinbußen.

Insgesamt konsumierten Österreicher und Gäste im vergangenen Jahr rund 220 Mio. Liter Wein – 80 Prozent davon waren heimischen Ursprungs, der Großteil davon in der Gastronomie abgesetzt. Die Verlagerung des gesellschaftlichen Lebens ins eigene Heim führte dazu, dass der Absatz im Einzelhandel und online stieg. Laut einer GfK-Studie im Auftrag der ÖWM, kauften die Konsumenten fast 17 % mehr Wein im Handel und auch der ab Hof-Verkauf blieb stabil. Die Verluste aus der Gastro-Sperre konnte das jedoch nicht aufwiegen.

„Für den überschüssigen Wein arbeiten wir gerade eng mit dem Weinbauverband an neuen Absatzmöglichkeiten und im äußersten Notfall wird es auch eine Förderung für die Bereitstellung von Wein für Desinfektionsmittel geben“, erklärte Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger dazu. Diese Maßnahme könne dann in Anspruch genommen werden, um überschüssige Mengen an Wein zu verarbeiten. „Jeden Winzer und jede Winzerin schmerzt es, wenn sein Qualitätsprodukt in dieser Form verarbeitet werden muss. Aber mit dieser Maßnahme kann man einen Absatz finden, ohne den Wein entsorgen zu müssen“, so die Ministerin.

Für Weinbaupräsident Abg. z. NR Johannes Schmuckenschlager ist mit dem vorliegenden Maßnahmenpaket der richtige Schritt gesetzt, um alle Winzerinnen und Winzer durch die Krise zu bringen. Schmuckenschlager: „In diesem Paket ist für jeden eine passende Maßnahme dabei.“ Die Grundlage für diese Unterstützungsmaßnahmen schuf die EU-Kommission.

Die Maßnahmen für die Weinwirtschaft im Überblick:

• Absatzförderung für Drittlandmärkte: Die Absatzbemühungen im Export werden besonders gefördert. Dazu soll die bestehende Absatzförderung auf Drittlandmärkte im Rahmen des nationalen Stützungsprogrammes ausgedehnt werden. Ausgeweitet werden sowohl die Förderungsgegenstände als auch die Anhebung des vorgesehenen Fördersatzes von 50 auf 60 %. Außerdem werden die dafür vorgesehenen Budgetmittel angehoben.

• Investitionsförderung: Die Investitionsförderung im Rahmen des nationalen Stützungsprogrammes soll weiter ausgebaut werden. Bei besonders qualitätsfördernden Maßnahmen, die vor allem auch aufgrund des Klimawandels notwendig werden, wie Gärsteuerung, Kühlungsinvestitionen etc., wird die Förderintensität von 30 auf 40% angehoben. Neu aufgenommen in die Investitionsförderung werden Lagertanks, aber auch Konzentriermaßnahmen von Most, wie Umkehrosmose und Vakuumdestillation. Gerade die Vakuumdestillation ermöglicht auch die Herstellung von Traubendicksaft.

• Umstellungsförderung von Weingärten: Die aufgrund des Klimawandels notwendigen Investitionen, wie Bewässerung, sollen vollinhaltlich beibehalten und ausgebaut werden. Dasselbe gilt für die Erhaltung und Rekultivierung von Böschungen und Terrassen. Die klassische Förderung der Umstellung von Weingärten soll nach über 20 Jahren aber angesichts der Marktsituation etwas reduziert werden.

• Schaumweinsteuer: Die für den österreichischen Schaumwein gegenüber dem italienischen Frizzante wettbewerbsverzerrende Schaumweinsteuer wurde abgeschafft. Dies sichert den Weinabsatz für rund tausend Sektgrundweinerzeuger.

• Verordnung erlassen: Bereitstellung von Wein für Desinfektionsmittel: Zur Reduzierung der großen Weinlager, die ihren Grund im zusammengebrochenen Corona-Markt, aber auch in den großen Weinernten 2018 und davor haben, kann eine Destillation von Wein durchgeführt werden. Insgesamt sollen rund 10 Mio. l Wein des Jahrgangs 2018 und älter, die am Markt nicht mehr benötigt werden, zu einem Ankaufspreis von 35 Cent/Liter Wein weiterverarbeitet werden. Herangezogen werden dazu Budgetmittel aus dem Stützungsprogramm. Der dabei gewonnene Alkohol soll vorzugsweise zur Herstellung nach wie vor dringend benötigter Desinfektionsmittel verwendet werden.

E.Z.

- Bildquellen -

  • Koestinger Schmuckenschlager: BMLRT/Paul Gruber
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