Die Fleischmärkte befinden sich corona-bedingt sowie durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Deutschland in schweren Turbulenzen. „Wir fordern daher von der EU-Kommission wiederholt die Freigabe der geförderten privaten Lagerhaltung für Rind- und Schweinefleisch, damit die derzeit überschüssigen Mengen rasch vom Markt wegkommen und der Rückstau beseitigt werden kann“, betonte Landwirtschaftskammer-Präsidentin Michaela Langer-Weninger im Zuge der Vollversammlung. Des weiteren brauche es gezielte finanzielle Hilfen für die Vorlieferanten der Gastronomie: „Schweinemäster, Ferkelerzeuger und Rinderbauern sollten ebenso wie andere Branchen eine entsprechende Entschädigung für ihre Umsatzeinbußen erhalten“, fordert Langer-Weninger.
Der OÖ Bauernbund hat vier Anträge in die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer eingebracht. Gleich drei davon sind an Bundesminister Anschober gerichtet.
Balluch als Tierschutzrat abberufen
Im November wurde Martin Balluch, vielen Bäuerinnen und Bauern als radikaler Tierschutzaktivist bekannt, in den Tierschutzrat des Bundesministeriums bestellt. „Unsere Mitglieder wurden von ihm in der Vergangenheit öffentlich und wiederholt ins schlechte Licht gerückt und beleidigt. Zusätzlich fanden beispielsweise Stalleinbrüche oder die Verbreitung von angeblich zugespielten illegalen Videoaufnahmen aus Stallungen statt. Aber auch die Aktionen vor dem Landwirtschaftsministerium, Diffamierungen gegenüber Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und Protestaktionen gegen die heimische Landwirtschaft sind zu verurteilen“, betonte Bauernbund-Fraktionsobmann und LK-Vizepräsident Karl Grabmayr.
Balluch sei für seine grundlegende Ablehnung jedweder Form der Nutztierhaltung bekannt und daher nicht geeignet als Mitglied des Tierschutzrates zu fungieren. Der Bauernbund fordert daher ihn als Mitglied des Tierschutzrates abzuberufen und durch eine seriösere Person zu ersetzen.
Milchprodukte: Verhinderung eines Werbeverbotes
Eine EU-Novelle sieht die Ausdehnung des Geltungsbereiches für das Werbeverbot von Milch und Milchprodukten auch auf Streamingdienste, Online-Fernsehen und Youtube sowie von gefährdeten Gruppen vor. Bei der Sitzung der Nationalen Ernährungskommission Mitte November wurde eine heftige Grundsatzdiskussion über die Vorgangsweise geführt. „Die Einführung von Nährwertprofilen und daraus abgeleitete Werbeverbote hätten zur Folge, dass beispielsweise Trinkmilch aufgrund ihres natürlichen Fettgehaltes per Gesetz als ‚ungesund‘ abgestempelt werden würde und daher auch nicht mehr für die Schulmilchbeihilfe infrage käme“, gibt Grabmayr zu bedenken. Daher wird Bundesminister Anschober von der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer aufgefordert, sich für die Verhinderung eines Werbeverbotes für Milch und Milchprodukte einzusetzen.
Bezeichnungsschutz von Fleisch und Milchprodukten
Der Verbrauchertrend der vegetarischen bzw. veganen Ernährung hält weiter an. Gleichzeitig stehen immer öfter Imitate neben den originalen Produkten im selben Regal. Darum wurden im EU-Parlament mehrere Abänderungsanträge eingebracht, um den Schutz der Originale vor den Imitaten zu verbessern. Bei Milch wurde eine Verschärfung des bereits bestehenden Schutzes beschlossen. Bei Fleisch- und Wurstimitaten wurden die Anträge jedoch abgelehnt. „Die Ablehnung jeglicher Regelung zu den Fleischbezeichnungen für vegetarische und vegane Imitate bedeutet, dass das Thema weiterhin national geregelt werden könnte. In Österreich würde sich eine Codex-Richtlinie dafür anbieten“, so Grabmayr. Der Bauernbund setzt sich dafür ein, dass es wie bei der „Milch“ einen Bezeichnungsschutz für „Fleisch“ geben soll. Zusätzlich wird für vegetarische und vegane Imitate eine nationale Regelung gefordert, um für die Konsumenten Klarheit und Transparenz beim Einkauf zu schaffen. Auch beim Thema Herkunftskennzeichnung liege der Ball beim Gesundheitsminister.
Mit der vierten Resolution des OÖ Bauernbundes soll der Erhalt einer flächendeckenden Landbewirtschaftung durch bäuerliche Familienbetriebe sichergestellt werden. Das Bundesministerium für Finanzen sowie die OÖ. Landesregierung werden daher aufgefordert sich für eine 50-prozentige Kofinanzierung der 2. Säule (Ländliche Entwicklung) in der neuen GAP-Periode ab 2023 einzusetzen.