Unfair: Auslistungen zugunsten Importware.

Vor zwei Jahren wurde das Fairness-Büro im Landwirtschaftsministerium (BML) als Anlaufstelle für Beschwerden gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelwertschöpfungskette ins Leben gerufen. Bauern und Lebensmittelproduzenten können dort seither anonym und kostenlos bekannt geben, wenn sie sich mit unlauteren Handelspraktiken gemäß Anhang I des “Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz” (FWBG) konfrontiert sehen. „Im Schnitt beschweren sich 20 Lieferanten pro Monat“, teilt der Leiter des Fairness-Büros, Johannes Abentung, bei einer Pressekonferenz mit. Macht immerhin 235 zu prüfende Fälle im Jahr 2023. Abentung sagt: „Das starke Ungleichgewicht in der Lebensmittelkette hat sich bestätigt.“

Abentung: „Im Schnitt beschweren sich 20 Lieferanten pro Monat.“

Quelle: BML/Hemerka
„Das starke Ungleichgewicht hat sich bestätigt” resümieren Totschnig und Abentung.

Für Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ist die Sache klar: „Es ist völlig inakzeptabel, dass Händler Bäuerinnen und Bauern fast bis zum Bankrott auspressen.“ Hier brauche es wohl mehr Bewusstsein für die geltenden Vorschriften laut FWBG. „Unlautere Handelspraktiken sind nicht nur verpönt, sie sind verboten“, so der Minister. Die „immer konkreter werdenden Beschwerden“ brachten im Vorjahr drei Problemfelder zutage. Demnach verstärkt der wachsende Anteil an Eigenmarken im Lebensmitteleinzelhandel das Marktungleichgewicht. Konkret sahen sich Lieferanten, die Produktneuheiten dem Handel vorstellten, dazu gedrängt, diese als Eigenmarkenprodukte zu liefern, ansonsten drohe Auslistung. Als nicht minder problematisch erwies sich der steigende Preisdruck auf Lieferanten, von denen die Bauern auf der untersten Stufe der Wertschöpfungskette besonders betroffen seien.

Schwankende Boni und Pönalen

Erhebungen des Fairness-Büros zeigten laut Abentung außerdem, dass branchenübliche Boni- und Rabattzahlungen des Handels “je nach Abhängigkeitsgrad des Zulieferers” stark schwanken. Ein weiterer Trend, den die Wettbewerbswächter ausfindig machten, war jener der vertikalen Integration. Unternehmen versuchen demnach, verstärkt vor- und nachgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette zu integrieren, also etwa Verarbeitungs- oder Landwirtschaftsbetriebe zu erwerben. Eine globale Entwicklung, die in Österreich aufgrund der „außergewöhnlich hohen Marktkonzentration“ des Lebensmitteleinzelhandels äußerst kritisch zu sehen sei. 

Auch Geflügelmäster betroffen

Was konkrete Verstöße gegen das FWBG betrifft, wurden von den Lieferanten am häufigsten einseitige Vertragsänderungen genannt. So sei es etwa zu Beschwerden gegen ein Handelsunternehmen gekommen, welches sich schriftlich gegen höhere Besatzdichten in der heimischen Geflügelmast aussprach. Die betroffenen Mäster investierten in Stallungen. Im Herbst 2022 ging der Einzelhändler jedoch dazu über, heimische AMA-Gütesiegel-Ware zugunsten billiger ausländischer Produkte mit geringen Tierwohlstandards auszulisten – und bestätigte dies auch auf Anfrage des Fairness-Büros. Für die im hohen Maße vom Handel abhängigen Geflügelmäster sei dies höchst problematisch, urteilten die Juristen, eine Prüfung auf Einhaltung des FWGB liege nahe. Binnen drei Jahren sei jedem einzelnen Bauern nämlich ein Verlust von 100.000 Euro entstanden, teilt das Fairness-Büro mit.

Illegale Proforma-Rechnungen

Einen positiven Abschluss konnte Büro-Leiter Abentung indes im Falle einer verbotenerweise geforderten Zahlung eines Handelsunternehmens vermelden. Der heimische Händler hatte für ein als „Lieferanten-Tag“ angepriesenes Webinar im Nachhinein Proforma-Rechnungen von 10.000 bis 100.000 Euro an seine Zulieferbetriebe ausgestellt. In Summe wurden fast 4 Mio. Euro von den Erzeugern gefordert. „Dabei wurde offenbar auch der Grad der Abhängigkeit vom Handel eingepreist“, konstatiert man im Fairness-Büro. Frischwaren-Erzeuger und jene in unmittelbarer Umgebung des Lebensmittelhändlers hätten demnach höhere Forderungen erhalten als andere. Auf eine Anfrage der BML-Anlaufstelle reagierte der Handel jedoch prompt mittels Stellungnahme. Bereits eingegangene Zahlungen wurden refundiert. Für Johannes Abentung ist das ein durchaus erfreuliches Signal: „Ich glaube an die Lernfähigkeit der Handelsketten, was Rechtskonformität und einen besseren Weg betrifft.“

Nachschärfungsbedarf beim FWBG

Damit „gütliche Einigungen“ wie diese zur Regel werden, bedarf es beim FWBG allerdings noch weiterer Verschärfungen, resümiert man im Fairness-Büro. Derzeit sehe man sich damit konfrontiert, dass einige Händler nicht auf Anfragen reagieren. Eine Weitergabe der Causa an die Bundeswettbewerbsbehörde werde dann unumgänglich. Hier fordern die Mitarbeiter eine gesetzliche Mitwirkungspflicht für betroffene Handelsunternehmen. Außerdem wird eine Beweislastumkehr (“Weg von Bauern und Zulieferern hin zum Handel” – wie sie auch das Kartellgesetz vorsieht) empfohlen. Auch eine Beanstandungsfrist für weit-verbreitete Mängelrügen und damit verbundene Pönalen (wie zuletzt im Fall heimischer Obstbauern) würde der Erzeugerseite helfen, schreiben die Fairness-Kontrolleure.

Strafmaß entspricht nur “Portokassa”

Auf Anregung des Handels wird außerdem eine Anpassung des Strafmaßes im FWBG gefordert. Dieses entspräche derzeit noch „der Portokassa der Unternehmen“, so Abentung. Generierte Mehreinnahmen könnten in Zukunft für die hohen Prozesskosten der Zulieferer aufgewendet werden. Auch der Minister sieht noch Nachschärfungsbedarf: „Wir stehen im engen Austausch mit dem Wirtschaftsministerium, wie wir das FWBG weiter verbessern können.“ Trotz auslaufender Legislaturperiode befinde man sich „im Arbeitsmodus“. Totschnig: „Wir werden uns weiterhin für die Bauern und Produzenten gegen ein Ausnutzen von Machtpositionen wehren.“ Betroffene Landwirte fordert Abentung zur Kontaktaufnahme auf. Der Tätigkeitsbericht des Fairness-Büros verstehe sich als Nachschlagwerk für die aktuelle Rechtslage und ist online kostenfrei zugänglich.

fairness-buero.gv.at

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  • Totschnig u. Abentung: BML/Hemerka
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AUTORClemens Wieltsch
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