„G’Scheitholz!“

Biomasse hat hierzulande traditionell einen hohen Stellenwert.

Im waldreichen Österreich hat Holz bei der Energiewende großes Potenzial. Als Argument dagegen hört man oft von der Feinstaubproblematik. Weniger bekannt ist hingegen, dass mit modernen Biomassefeuerungen diese Emissionen um 80 Prozent reduziert werden könnten.

Feinstaub ist ein unsichtbares Problem. Die mikroskopisch kleinen Partikel entstehen unter anderem beim Autofahren, in der Landwirtschaft und insbesondere bei der Ver-
brennung von Brennstoffen. Sie gefährden die mensch-
liche Gesundheit und werden auch als Argument gegen die Bioenergie vorgebracht. Im Klimaschutz-Podcast „G´Scheitholz!“ des Österreichischen Biomasse-Verbandes, moderiert vom Meteorologen Andreas Jäger, sprachen Experten ausführlich über das kontrovers diskutierte Thema.

Daniel Reiterer vom Umweltbundesamt etwa beobachtet in den vergangenen Jahren einen Rückgang der Feinstaubemissionen. „Es muss aber weiter daran gearbeitet werden, die Emissionen weiter zu reduzieren“, mahnt der Experte. Ingwald Obernberger, Verfahrenstechniker und Spezialist für Biomasseverbrennung, meint dazu: „Moderne Holzheizungen haben kein Feinstaubproblem.“ Anders sehe die Situation aber bei Altanlagen aus. Wenn alle diese durch „Stand der Technik“-Anlagen ersetzt würden, ergäbe sich eine Feinstaubeinsparung von 80 Prozent. Der Experte wünscht sich einen Extra-Förderbonus für besonders feinstaubemissionsarme Anlagen, damit „den saubersten Verbrennungstechnologien ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird“.

Gemäß Positionspapier „Biomassenutzung und Luftqualität“ weisen Stückholzkessel („Allesbrenner“) und Einzelöfen die höchsten Emissionsfaktoren für den Feinstaub (PM2,5) auf. Die beste Verbrennung bieten Pellet-Kaminöfen und -Kessel. Stückholzkessel mit Gebläseunterstützung („Holzvergaser“) befinden sich im Mittelfeld.

Hir geht es zum Podcast

- Bildquellen -

  • Holz: agrarfoto.com
- Werbung -
AUTORRed. MS
Vorheriger ArtikelJunge Landwirtschaft will mit neuem Videoprojekt abheben
Nächster ArtikelLaut FWBG nicht nur verpönt, sondern verboten