Österreichischen Unternehmen und damit auch Landwirten steht noch für kurze Zeit eine staatliche COVID-19-Investitionsprämie zur Verfügung. Die Lagerhäuser sehen in der Prämie, die noch bis 28. Februar 2021 beantragt werden kann, eine interessante Option für die Landwirtschaft: Diese bietet ein Zuschuss von 7 Prozent, in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit sogar von 14 Prozent. Investitionen in diesen Feldern werden insbesondere auch in der heimischen Landwirtschaft getätigt.
Unter die Investitionsprämie fallen laut Lagerhäuser beispielsweise Bereiche wie Gebäudesanierung oder -erweiterung bzw. Landtechnik, in die Landwirte oft investieren. In der Landtechnik seien Neu- und Gebrauchtmaschinen wie Traktoren, Hof- und Teleskoplader sowie Mähdrescher ab Abgasstufe V, Anbau- und gezogene Geräte sowie Anhänger im landwirtschaftlichen Bereich unter bestimmten Bedingungen förderungsfähig. Aber auch auf anderen Ebenen, wie digitalen Wetterstationen oder Robotern mit elektrischem Antrieb, sei eine Förderung möglich. Die Lagerhäuser seien im Fall der Nutzung der Investitionsprämie ein optimaler Partner, da diese im Bereich der Landtechnik über ein sofort verfügbares und breites Sortiment an Neu- und Gebrauchtmaschinen verfügen würden.
Über die Investitionsprämie
Die COVID-19-Investitionsprämie ist ein steuerfreier und nicht rückzahlbarer Zuschuss, wird vom Austria Wirtschaftsservice (AWS) abgewickelt und kann auch von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingebracht werden. Auch pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind förderbare Unternehmen. Der Zuschuss gilt für Investitionen ab 5.000 EUR und beträgt 7 Prozent sowie in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit 14 Prozent. Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen.
Der Beginn der Investitionen muss im Zeitraum von 1. August 2020 bis zum Fristende im Februar 2021 liegen. Für Inbetriebnahme und Bezahlung ist bis 28. Februar 2022 Zeit, bei Investitionen über 20 Mio. EUR sogar bis 28. Februar 2024. Eine allfällige zusätzliche Inanspruchnahme von EU oder national finanzierten Förderungen ist zulässig. Durch die Kombination mit bestehenden Umweltförderungen oder Förderungen des Klima- und Energiefonds sowie klimaaktiv:mobil können die Zuschüsse bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen.
Quelle: Lagerhäuser
Red. MS
- Bildquellen -
- Lagerhaus Investitionspraemie: RWA