„Kuh-Urteil“: Freispruch für Tiroler Almbauer ist nun rechtskräftig

Der Fall sorgte für gehöriges Aufsehen im In- und Ausland. Eine Wanderin starb 2017 in Tirol durch den Angriff einer Mutterkuh. Der Landwirt, dem die Viehweide gehört, wurde nun endgültig freigesprochen.

Wanderer in Tirol sind beim Betreten von Weiden nun in der Haftung.

Sechs Jahre nach der tödlichen Attacke einer Mutterkuh auf eine Almbesucherin im Bezirk Kufstein wurde der Bauer, dem das Tier gehörte, vom Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck endgültig freigesprochen. 

Der Landwirt hafte aus mehreren Gründen nicht, lautet das rechtskräftige Urteil. Und dieses sei laut Tirols LK-Präsident und Bauernbund-Abgeordneten im Nationalrat, Josef Hechenberger, „richtungsweisend für die Almwirtschaft“, obwohl die OLG-Entscheidung noch auf der alten Rechtslage beruhe. Denn laut Hechenberger bestätigt das OLG damit den Grundsatz, dass Almgebiete grundsätzlich nicht abzuzäunen sind. Es müssen aber ausreichend Warnschilder und Maßnahmen ergriffen werden, um Wanderer auf mögliche Gefahren durch Weidetiere oder auf alternative Routen hinzuweisen. Das OLG in Innsbruck hat jedenfalls jegliche Schadenersatzforderungen abgewiesen, da die seitens der Alm getroffenen Maßnahmen als ausreichend erachtet wurden. Auch wäre für die Wanderin und ihren ebenfalls getöteten Hund ein alternativer Weg möglich gewesen.

Mittlerweile wurden im Tiroler Almschutzgesetz Verhaltensregeln für Besuche von Almen eingefügt. Das Land hat 2019 die Bestimmung zur Tierhalterhaftung im § 1320 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches mit dem Haftungsrechtsänderungsgesetz 2019 erweitert, damit die „erwartbare Eigenverantwortung“ von Wanderern und Urlaubsgästen erstmals im Haftungsrecht verankert ist und auch eine neue Almschutzverordnung mit Verhaltensregeln für Hundehalter erlassen. 

- Bildquellen -

  • Wanderer: Ernst Weingartner/picturedesk.com
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AUTORRed. BW
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