Auch PV-Strom fällt darunter.

„Außergewöhnliche Herausforderungen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen.“ So haben Finanzminister Magnus Brunner und Vizekanzler Werner Kogler die Abgabe auf Krisengewinne verkündet – eine EU-Verordnung, die Österreich umzusetzen hat. „Überproportionale“ Gewinne und Erlöse sollen in den Staatshaushalt zurückfließen, um damit Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen zu finanzieren. Konkret soll es einen Beitrag für Energie-Krisen auf fossile Energieträger geben, der für Öl- und Gasunternehmen gilt. Weitere Maßnahme ist ein Beitrag für Strom, der eine Erlös-Obergrenze für Stromerzeuger vorsieht. Davon sind vermutlich jene Betriebe betroffen, die Photovoltaik-Strom einspeisen. Die Abgabe gilt aber erst für Anlagen ab einer installierten Kapazität von mehr als einem Megawatt.

Abgeschöpft werden 90 Prozent von jenem Erlös je Megawattstunde, der 140 Euro übersteigt. Bei Investitionen in die Energiewende steigt dieser Wert auf bis zu 180 Euro. Diese Maßnahme tritt mit 1. Dezember in Kraft und ist mit Ende 2023 befristet. 

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AUTORRed. SN
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