Die wichtigste Funktion der Imkereiwirtschaft ist neben der Erzeugung von Honig und anderen wertvollen Imkereiprodukten auch die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts. Nun ist mit 1. Jänner die neue „Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023 bis 2027“ in Kraft getreten. Abgewickelt wird die Imkereiförderung über die Agrarmarkt Austria.
Die neue Sonderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027. Mit den seitens der Europäischen Union genehmigten Kofinanzierungsmitteln stehen jährlich rund 2,95 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln für Imkerinnen und Imker zur Verfügung. Konkret sind Fördermaßnahmen vorgesehen für:
- Aus- und Weiterbildung sowie den Beratungsdienst;
- die Netzwerkstelle „Biene Österreich“;
- den Einstieg in die Bienenhaltung oder den Umstieg in die biologische Bienenhaltung sowie für Biofuttermittel;
- für Investitionen in den Imkereisektor;
- zur Unterstützung von Analyselaboren;
- natürlich für die Bienenzucht (Leistungsprüfung,
Zuchtwertschätzung,
Vatervölker, künstliche Besamung); - für angewandte Forschung und Innovation in der Imkerei;
- für den Bereich Kommunikation, zur Sensibilisierung für hochwertige Imkereierzeugnisse und für die Marktbeobachtung.
- Bildquellen -
- : agrarfoto.com
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