Bäuerinnen und Bauern bewirtschaften ihre Wiesen, Felder und Wälder nach hohen ökologischen Standards und im Sinne der Kreislaufwirtschaft. „Die zunehmende Freizeitnutzung führt jedoch oftmals zu unbeabsichtigten Störungen, die sowohl die Tierwelt, wie auch weidende Nutztiere und landwirtschaftliche Aktivitäten beeinträchtigen. Daher ist es entscheidend, auf die rechtlichen Gegebenheiten hinzuweisen und Freizeitsportlern deren Pflichten zu verdeutlichen. Nur so kann es gelingen, das gegenseitige Verständnis zu fördern“, erklärte Bauernbund-Landesobfrau und Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger im Zuge einer Pressekonferenz.
Ein betroffener Landwirt berichtet
Landwirt Manfred Pargfrieder führt gemeinsam mit seiner Frau Astrid einen Rindermastbetrieb im Linzer Stadtteil St. Magdalena. Er ist, wie viele seiner Nachbarn, ein Betroffener des Ansturms an Freizeitnutzern. „Wir haben vermehrt mit Freizeitsportlern zu tun, die sich nicht an die Regeln halten und glauben, dass ihnen alles gehört. Sie fahren unerlaubt im Wald und auf der Wiese. Und auch Wanderer gehen immer wieder querfeldein über Wiesen und Felder. Sie verstehen leider nicht, dass es sich dabei um die Futtergrundlage unserer Tiere handelt“, so Pargfrieder. Der Bauernbund-Obmann berichtete auch von parkenden Autos, welche die Zufahrt zu seinen Grundstücken behindern bzw. komplett versperren. „Dadurch werde ich an meiner Arbeit gehindert.“ Am allermeisten störe ihn dabei die Respektlosigkeit gegenüber den Grundbesitzern: „Viele können nicht zwischen Mein und Dein unterscheiden. Ihnen würde es ja auch sicherlich nicht recht sein, wenn ich einfach so durch ihren privaten Garten gehen würde“, zeigt sich Pargfrieder verwundert und ergänzt: „Wichtig ist, dass man mit den Leuten redet und sie auf ihr Fehlverhalten hinweist. Das gelingt in den meisten Fällen gut manchmal erntet man aber auch Unverständnis oder Spott und wird sogar beschimpft.“
Bauernbund-Direktor Wolfgang Wallner ist diese Problematik bekannt. Besonders seit der Coronapandemie könne dieses Verhalten vermehrt beobachtet werden. „Viele Leute denken bei ihrem Verhalten zu wenig nach, da sie kaum bis keinen Bezug mehr zur Bauernschaft haben. Das Wissen um die heimische Landwirtschaft ist über jede Generation hinweg weniger geworden.“ Nicht nur Stadtrandbauern seien mit diesen Themen konfrontiert, sondern vor allem auch bäuerliche Familienbetriebe in Tourismusregionen. Mittlerweile könne dieses Phänomen aber quer über das gesamte Bundesland beobachtet werden.
„Am meisten stört mich die
Respektlosigkeit gegenüber uns Grundbesitzern.“ Manfred Pargfrieder
Infotafeln klären auf
Viele Apps für Mountainbiker und Wanderer bieten die Möglichkeiten befahrene oder begangene Routen hochzuladen, und so für die nachfolgenden Benutzer sichtbar zu machen. Diese können dann nicht mehr unterscheiden, ob es sich um einen offiziellen Mountainbike- oder Wanderweg handelt. Der Bauernbund nimmt sich seit vielen Jahren dieses Themas an. Mit der Informationstafel „Bitte nicht betreten oder befahren“, die im Bauernbund-Shop auf der Website erhältlich ist, will man auf diese Gegebenheiten aufmerksam machen. „Vielen ist nicht bekannt, dass die von Apps vorgeschlagenen Wege häufig nicht zur Benützung geeignet sind. Die Tafeln des OÖ Bauernbundes sollen den betroffenen bäuerlichen Familienbetrieben behilflich sein, und Mountainbiker sowie Wanderer entsprechend informieren“, so Wallner.
Erleichterung bei der Haftung
Die Gesetze sind darauf ausgelegt, sowohl die Eigentumsrechte der Landwirte als auch die Zugangsrechte der Freizeitnutzer zu schützen. Der OÖ Bauernbund sieht jedoch einige Herausforderungen, denen sich Land- und Forstwirte angesichts der zunehmenden Freizeitnutzung ihrer Grundstücke stellen müssen. Ein besonders sensibles Thema dabei sind Haftungsfragen, die auftreten, wenn Erholungssuchende durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume Schaden erleiden sei es durch Leichtsinn oder durch unvorhersehbare Naturereignisse. Das seit 1. Mai 2024 geltende Haftungsrechts-Änderungsgesetz brachte eine Erleichterung: Die bisherige Beweislastumkehr wurde abgeschafft. Nun gilt der allgemeine Grundsatz des Schadenersatzrechts, wonach Geschädigte beweisen müssen, dass der Baumhalter fahrlässig gehandelt, also die erforderliche Sorgfalt vernachlässigt hat. Trotz dieser Verbesserung sieht der OÖ Bauernbund weiteren Handlungsbedarf. „Wir plädieren für eine generelle Beschränkung der Baumhaftung auf grobe Fahrlässigkeit, auch außerhalb des Waldes. Aber auch im Wald bestehen immer noch rechtliche Grauzonen, die für die Waldbesitzer ein unzumutbares Haftungsrisiko bergen“, weist Langer-Weninger hin.
Rechtliche Lage nicht überall klar
„Radfahren im Wald, auch auf Forststraßen, ist verboten. Radfahrer und Mountainbiker, die gegen dieses Verbot verstoßen, handeln also auf eigene Gefahr. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass den Benützern die Unerlaubtheit durch die Art des Weges oder eine entsprechende Kennzeichnung erkennbar ist“, erklärt Bauernbund-Jurist Wolfgang Raab. Gerade im Wald sei aber für Laien nicht immer eindeutig erkennbar, ob sie sich auf einer öffentlichen Straße oder einer privaten Forststraße bewegen. Der OGH hat dazu entschieden: „Es ist Aufgabe des Waldbesitzers, durch entsprechende Beschilderung Forststraßen von sonstigen öffentlichen Wegen eindeutig abzugrenzen.“ Das bedeutet, dass eine Kennzeichnung, etwa durch das bekannte Fahrverbotsschild mit dem Zusatz „Forststraße“ erforderlich ist, um sich gegen eine Haftung zu schützen für den Bauernbund eine unbefriedigende Situation. Hier wäre eine gesetzliche Klarstellung nötig, dass sich Radfahrer im Wald abseits von öffentlichen Straßen und Wegen immer auf eigene Gefahr bewegen.
„Die Lösung der Konflikte erfordert einen ständigen Dialog zwischen allen Beteiligten. Die geplante Mountainbike-Strategie, die Initiative des Landes OÖ ,In unserer Natur‘ und die verstärkte Nutzung von Vertragsmodellen besonders seitens des OÖ Tourismus bieten eine vielversprechende Ausgangsbasis, um den verschiedenen Interessen gerecht zu werden und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen für zukünftige Generationen zu schützen“, erklärt Langer-Weninger abschließend.
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