Fehlerquote bei Agrarzahlungen ist vergleichsweise niedrig

Bei der Auszahlung von Geldern aus dem EU-Agrarbudget kommt es nach wie vor zu unterdurchschnittlich wenigen Fehlern.

60,6 Mrd. Euro budgetierte die EU 2020 für ihre gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik. Fehlerquote bei der Auszahlung: nur 2 Prozent. Foto: Helma Spona - stock.adobe.com

Der EU-Rechnungshof (EuRH) beziffert diese für das Haushaltsjahr 2020 auf nur 2 Prozent. 2019 betrug die Fehlerquote 1,9 Prozent. Im Vergleich dazu belief sich die ermittelte Fehlerquote für das EU-Gesamtbudget auf 2,7 Prozent
Wie die Prüfer in Luxemburg laut Agra-Europe berichten, gab es bei den landwirtschaftlichen Direktzahlungen – ähnlich wie in den Vorjahren – keine signifikante Fehlerquote. Von insgesamt allerdings nur 88 überprüften Vorgängen haben sich 76 als fehlerfrei herausgestellt; bei zwei geleisteten Zahlungen wurden Verstöße gegen die Rechtsvorschriften ohne finanzielle Folgen festgestellt. Bei den zehn verbliebenen Fällen hätten die Beihilfeempfänger in ihren Anträgen die landwirtschaftliche Fläche oder die Anzahl der Tiere zu hoch angegeben. Einem höheren Fehlerrisiko unterliegen nach Angaben der Rechnungsprüfer die Bereiche Ländliche Entwicklung, Marktmaßnahmen, Fischerei, Umwelt- und Klimapolitik. Dies liege auch an den im Vergleich zu den Direktzahlungen eher komplexen Förderbedingungen in diesen Ausgabenbereichen. Bei den 104 vom EuRH geprüften Vorgängen zur Entwicklung des ländlichen Raums sind in 87 Fällen keine Fehler entdeckt worden. Von elf Auszahlungen, bei denen Unstimmigkeiten festgestellt worden seien, seien bei fünf mehr als 20 % des Beihilfebetrages zu Unrecht ausgezahlt worden. Bei den übrigen sechs wurden laut den Prüfern zwar Verstöße gegen die Rechtsvorschriften festgestellt; die seien jedoch ohne finanzielle Folgen geblieben.
Insgesamt beliefen sich die Ausgaben der EU im vergangenen Haushaltsjahr auf 173,3 Mrd. Euro. Auf den Bereich „Natürliche Ressourcen“ entfielen laut EuRH im Haushaltsjahr 2020 Ausgaben von 60,6 Mrd Euro für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) sowie einen Teil der Ausgaben für die Umwelt- und Klimapolitik. In der Summe entfielen also knapp 35 Prozent aller EU-Gelder auf dieses Kapitel.

Kommission weitgehend zufrieden
Die EU-Kommission zeigte sich mit den Inhalten des Luxemburger Prüfberichts weitgehend zufrieden. Begrüßt wurde, dass die EU-Jahresrechnung zum 14. Mal in Folge als einwandfrei beurteilt worden sei. An seinem negativen Prüfungsurteil hielt der EuRH hingegen fest. Trotz der „beispiellosen Herausforderungen“ aufgrund der Corona-Pandemie sei die geschätzte Gesamtfehlerquote bei den EU-Ausgaben 2020 auf dem Vorjahresniveau von rund 2,7 Prozent geblieben.

Salopperer Umgang mit EU-Geld
Höher wird das mit dem EU-Haushalt verbundene Risiko von Auszahlungsfehlern indes vom Europaparlament beurteilt. Dessen Haushaltskontrollausschuss beklagte in seinem Bericht, dass die Anstrengungen zur Bekämpfung von Betrug mit EU-Mitteln „nicht in gleichem Maße“ priorisiert werde wie Betrügereien im Zusammenhang mit nationalen Ausgaben. Kritisiert wird der nur sehr geringe Rückforderungserfolg bei häufig durch die „organisierte Kriminalität“ verlorenen Geldern. Laut Haushaltskontrollausschuss werden bis zu 98 Prozent der Betrugssumme nicht wieder eingezogen.

Zahlstellen besser überwachen
Besonders große Betrugsrisiken sieht der Haushaltskontrollausschuss neben der Mehrwertsteuer und bei der Förderung der erneuerbaren Energien auch bei der GAP. Die derzeitige Struktur der GAP-Subventionen, vor allem durch die Direktzahlungen, würden Anreize zum Betrug geschaffen. Die Haushaltskontrolleure fordern eine zentralisierte Datenbank, in der alle Endbegünstigten solcher Subventionen transparent dargelegt sind, um Betrüger zu identifizieren und den Missbrauch von EU-Mittel zu verhindern. Darüber hinaus wurde die Kommission erneut ermahnt, die Zahlstellen in den Mitgliedsländern besser zu überwachen. Ein besonders hohes Betrugsrisiko besteht bei an Tierzahlen gekoppelten Beihilfen.

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AUTORRed. SN
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