Anfang 2021 tritt das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in Kraft. Das Bundesgesetz zielt darauf ab, die Energieversorgung aus heimischer, erneuerbarer Ressource sicherzustellen. „Wenn wir unsere Energie- und Klimaziele erreichen wollen, müssen wir die Kräfte in Bund und Ländern bündeln“, fordert LHStv. Josef Geisler die Beseitigung von Stolpersteinen für die Energiewende.
Wasserkraftprojekte von Förderung ausgeschlossen
Im Beisein von Bundesministerin Leonore Gewessler konkret angesprochen hat der Tiroler Energielandesrat die im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz zusätzlich vorgesehenen Förderkriterien für die Wasserkraft. „Dass behördlich genehmigte Wasserkraftprojekte, die alle Verfahren durchlaufen haben, von einer Förderung für erneuerbare Energieträger ausgeschlossen werden sollen, ist für mich auch angesichts des österreichweiten Ausbauziels im Bereich der Wasserkraft von fünf Terawattstunden unverständlich. Und ohne Wasserkraft schaffen wir die Energiewende nicht“, so Geisler. Tirol wäre von einer solchen Regelung aufgrund der großen Bedeutung der Kleinwasserkraft besonders betroffen. Außerdem hat sich Tirol zum Ziel gesetzt, die Stromproduktion aus Wasserkraft um 2,8 Terawattstunden zu erhöhen. Damit erfolgt mehr als die Hälfte des gesamtösterreichischen Wasserkraftausbaus in Tirol.
Anschlusskosten behindern derzeit PV-Ausbau
Handlungsbedarf sieht Geisler auch beim PV-Ausbau: „Allein in Tirol müssen wir zur Erreichung der Energieautonomie bis zum Jahr 2050 mehr als 30 Millionen Quadratmeter Dachflächen mit PV-Modulen bestücken. Das schaffen wir nur bei optimalen Rahmenbedingungen.“
Die Nutzung größerer Dachflächen für die Erzeugung von Sonnenstrom scheitert derzeit gerade im ländlichen Raum vielfach an den Kosten für die oft notwendige Verstärkung der Netze. „Die geltende bundesgesetzliche Lage verbietet es der öffentlichen Hand, die anfallenden Anschlusskosten einer mittleren bis größeren PV-Anlage an das öffentliche Netz zumindest teilweise zu übernehmen“, kann Geisler darüber nur den Kopf schütteln. Eine deutliche Verbesserung für den Anschluss an PV-Anlagen wurde vom Bund mit der geplanten Novellierung des ElWOG, des Elektizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, bereits in Aussicht gestellt. „Die Ausgestaltung muss jedenfalls so sein, dass auch die Errichtung größerer PV-Anlagen auf privaten Dächern attraktiv ist und geeignete Dachflächen bestmöglich für die erneuerbare Stromerzeugung genutzt werden“, so Geisler. Denn neben der Wasserkraft sei die Sonne in Tirol der wichtigste Stromlieferant.
Positive Signale gibt es auch hinsichtlich der Möglichkeit der Doppelförderung. Auf kurzem Wege besprochen hat LHStv. Josef Geisler eine Änderung der Förderrichtlinien des Bundes etwa für private PV-Anlagen. Aktuell ist es so, dass die Bundesförderung eine Landesunterstützung ausschließt. Eine Doppelförderung oder Aufstockung der Bundesförderung durch die Länder ist somit nicht möglich. „Hier zeichnet sich eine Lösung ab“, ist Geisler zuversichtlich. Im Rahmen der Konjunkturoffensive habe die Tiroler Landesregierung die notwendigen Mittel für einen raschen PV-Ausbau bereits vorgesehen.
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