Mit der Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen ist es wie mit der Ausrüstung für Bergtouren: Wer eine entsprechende hat, erhöht die Wahrscheinlichkeit, sein Ziel unbeschadet zu erreichen. Eine Absicherung gegen alle Eventualitäten können allerdings beide nicht bieten.
Wer Recht bekommen will, braucht oft mehrere Voraussetzungen: entsprechendes Wissen um sein Recht bzw. professionelle Unterstützung und den notwendigen finanziellen Polster. Das Risiko von hohen Gerichts- und Anwaltskosten kann durch eine Rechtsschutzversicherung abgefedert werden. Sie bietet Anspruch auf Beratung und Vertretung in allen versicherten Risiko- und Lebensbereichen.
Wer eine solche Versicherung abschließt, sollte sich vorab insbesondere mit den folgenden Fragen befassen:
• Wer soll wo versichert werden?
• Welche Bereiche sollen versichert werden?
• In welcher Höhe soll versichert werden?
• Gibt es Selbstbehalte?
In den meisten Deckungsbereichen besteht Versicherungsschutz nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für mitversicherte Personen, wie etwa im privaten Lebensbereich und im Berufsbereich für die Familie des Versicherungsnehmers. „In der Rechtsschutzversicherung gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine, die zumeist schon von den Versicherungen zu Rechtsschutzpaketen zusammengefasst sind und von der Konsumentin oder vom Konsumenten je nach Rechtsschutzbedarf noch kombiniert, erweitert oder eingeschränkt werden können“, so die Experten der Arbeiterkammer. Je mehr Module man auswählt, umso größer ist der im Falle des Falles abgedeckte Bereich, umso höher sind aber auch die laufenden Kosten für den Versicherten.
Grundsätzlich werden von der Versicherung Kosten, die für das Rechtsanwaltsbüro, das Gericht, Zeugen und Zeuginnen und Sachverständige entstehen, ebenso wie die gegnerischen Prozesskosten im Fall des Prozessverlustes maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme übernommen.
„In bestimmten Fällen werden allerdings von der Rechtsschutzversicherung gar keine Leistungen erbracht“, wie auch auf der Webseite konsumentenfragen.at nachzulesen ist. So seien etwa aussichtslose Prozesse vom Versicherungsschutz ausgenommen, aber auch bestimmte andere Bereiche: Wenn man etwa als Lenkerin oder Lenker eines Fahrzeuges keinen Führerschein besessen hat, alkoholisiert gewesen ist, eine
Alkoholprobe verweigert oder Fahrerflucht begangen hat, werden die anfallenden Kosten nicht gedeckt. In der Rechtsschutzversicherung sind zudem Wartefristen üblich. Dies bedeutet, dass nur für jene Schadensfälle Versicherungsschutz gewährt wird, die sich nach einer bestimmten Zeit nach Versicherungsbeginn ereignen. „Damit soll verhindert werden, dass eine Rechtsschutzversicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn schon absehbar ist, dass es zu einem rechtlichen Verfahren kommen wird“, heißt es auf konsumentenfragen.at.
Neben dem Rechtsschutz für Privatpersonen werden auch solche für Unternehmen und Selbstständige angeboten. Es gibt übrigens auch für Landwirte Pakete mit besonderen Konditionen. Jedenfalls lohnt es sich, die Angebote verschiedener Versicherer genau zu vergleichen.
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