Mit dem Jahreswechsel werden sechs große Projekte der Bundesregierung, die den Bäuerinnen und Bauern schon 2022 angekündigt wurden, umgesetzt. Alle Errungenschaften für die bäuerliche Berufsgruppe auf einen Blick:
Die neue GAP
Mit 1. Jänner 2023 hat die neue GAP Periode begonnen, was für die Betriebe endlich Stabilität und Planbarkeit bedeutet. Aus einem Minus wurde ein Plus verhandelt und daher stehen künftig rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr für die Land- und Forstwirtschaft sowie die Entwicklung des ländlichen Raums zu Verfügung. Die Antragstellung hat ebenfalls schon begonnen.
Abschaffung der Kalten Progression
Finanzminister Magnus Brunner schaffte die schleichende Steuererhöhung durch die Inflation ab und setzt so einen politisch noch nie da gewesenen Schritt. Die Steuerklassen werden schrittweise und zum ersten Mal automatisch an die Inflationsrate angepasst. Besonders jene Bäuerinnen und Bauern, die im Nebenerwerb ihre Höfe bewirtschaften, werden dadurch entlastet.
Anpassung der Pauschalierungsgrenzen
Parallel zur Abschaffung der Kalten Progression ist es zum ersten Mal seit Einführung des Euros gelungen, die steuerlichen Grenzen im Rahmen der Pauschalierungsverordnung für die Land- und Forstwirtschaft anzuheben. Die Umsatzgrenze wird von 400.000 auf 600.000 Euro angehoben, die Einheitswert-Grenze für teilpauschalierte Betriebe von 130.000 auf 165.000 Euro erhöht und die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000 auf 45.000 Euro angehoben.
Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen
Auch kam es zu einer Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen. Dazu zählen etwa das Kranken-, Reha- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Schülerbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Schulstartgeld, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.
Weniger Bürokratie
Die Hauptfeststellung der Einheitswerte erfolgt künftig automatisiert unter Berücksichtigung des Temperatur- und Niederschlagsindexes sowie der Betriebsgröße. Der administrative Aufwand für diese Erhebung ist deutlich geringer als zuvor.
Erhöhung bäuerlicher Pensionen
Mit der Pensionserhöhung ab 2023 werden rund 160.000 Altbäuerinnen und -bauern finanziell besser abgesichert und besonders Bezieher kleiner Pensionen unterstützt. Die Pensionserhöhung beläuft sich auf 5,8%, kleine Pensionen werden sogar um 10,2% und somit über der Inflationsrate angepasst. Mit 2023 wird der Ausgleichszulagen-Richtsatz um 7,8% von 1.030 auf 1.110 Euro erhöht, damit werden rund 28.000 Altbäuerinnen und Altbauern, die eine Mindestpension beziehen, entlastet. Über die gesetzliche Pensionserhöhung erhalten bäuerliche Pensionisten zudem eine Direktzahlung in Höhe von 30% der Pensionsleistung und Ausgleichszulage. Die Auszahlung erfolgt im März 2023.
„Die Folgen Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, gestiegene Betriebsmittelkosten und auch der Klimawandel haben auch unsere Land- und Forstwirtschaft im Vorjahr enorm gefordert. 2023 startet deshalb mit wichtigen Unterstützungen für unsere bäuerlichen Familienbetriebe“, hat Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig zu Jahresbeginn wissen lassen.
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