Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind die Arbeitslosenzahlen
in Österreich auf einen historischen Höchststand seit 1946 nach oben geschnellt. Ende März waren hierzulande 562.522 Personen ohne Beschäftigung. Auch zahlreiche Nebenerwerbslandwirte haben wegen Corona über Nacht ihren Job verloren.
Ob Nebenerwerbsbauern Arbeitslosengeld bekommen, ist grundsätzlich von der Höhe des Einheitswertes des von ihnen geführten Betriebes abhängig. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur dann, wenn eine (im Zeitraum der Arbeitslosigkeit) das Entgelt für ihre zusätzliche Erwerbstätigkeit nicht die Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro pro Monat.
Bei selbstständiger Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft berechnet sich die Geringfügigkeitsgrenze vom Einheitswert. Es werden 3% des Einheitswerts als monatliches Einkommen angenommen. Die maximale Höhe des Einheitswerts beträgt demnach 15.355 Euro bei alleiniger Betriebsführung bzw. 30.710 Euro bei gemeinsamer Betriebsführung. Bis zu dieser Grenze besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, darüber nicht.
Wenn ein Nebenerwerbslandwirt hingegen von Kurzarbeit betroffen ist, gibt es für die vom Arbeitsmarktservice AMS bezahlte Förderung keine Zuverdienstgrenze. Für weitere Fragen sollte man die Rechtsberater der Landwirtschaftskammern kontaktieren.