Antragsstart per 8. September 2016

Gegen eine finanzielle Entschädigung freiwillig weniger Milch liefern - bereits morgen startet die Antragsfrist zur Teilnahme an einer von der EU angebotenen Sondermaßnahme zur Milchmengenreduktion. Zusätzl

Das Angebot an die Nachfrage heranführen und so die Grundlage für bessere Milchpreise schaffen – mit dieser Zielsetzung hat die EU-Kommission mit der erstmals angebotenen sog. “Milchreduktionsmaßnahme” ein freiwilliges Mengensteuerungsinstrument geschaffen, das bereits ab Oktober 2016 wirksam werden soll. Ergänzt wird diese europaweit gültige Maßnahme durch eine nationale Anpassungsmaßnahme.

Hier in Frage und Antwort die wesentlichen Inhalte der beiden Maßnahmen.
Welches Volumen hat die Milchmengenreduktion?
• Die EU-Kommission hat die Milchreduktionsmaßnahme mit einem Budget von 150 Mio. Euro dotiert. Teilnehmende Milchbauern erhalten für jedes Kilogramm Milch, das sie gegenüber dem Vorjahr im Zeitraum von Oktober bis Dezember weniger liefern, eine Vergütung von 14 ct/kg. Somit errechnet sich eine EU-weite Mengenreduktion von 1,07 Mio. Tonnen.
Für nationale Anpassungsmaßnahmen stehen europaweit 350 Mio. Euro zur Verfügung. Auf Österreich entfallen 5,86 Mio. Euro. Österreich wird diese Mittel dazu einsetzen, um die EU-Reduktionsmaßnahme auch im Zeitraum Jänner bis März 2017 national anzubieten. Referenzvolumen für die nationale Maßnahme ist somit die Milchanlieferung des jeweiligen Betriebes von Jänner bis März 2016. Auch national wird ein Vergütungsbetrag von 14 ct/kg gewährt. Somit beträgt das Volumen der nationalen Anpassungsmaßnahme insgesamt knapp 42.000 Tonnen Milch.

Wer kann mitmachen?
• Teilnahmeberechtigt an der EU-Reduktionsmaßnahme sind Betriebe, die im Juli 2016 Kuhmilch an einen Erstankäufer geliefert haben. Österreichische Betriebe, die im Juli aufgrund von Almmilcherzeugung nicht an Erstaufkäufer geliefert haben, können dennoch teilnehmen. Die Reduktionsmenge muss mindestens 1500 kg betragen. Nach oben hin ist die Reduktionsmenge begrenzt – und zwar mit maximal 50 Prozent der im Vorjahreszeitraum gelieferten Milchmenge. Aussteiger können daher maximal für die Hälfte der früheren Liefermenge die EU-Beihilfe erhalten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der nationalen Beihilfe ist die regelmäßige Milchlieferung bis Ende Dezember 2016. Es gibt keine Untergrenze, allerdings werden Beträge unter 50 Euro nicht ausbezahlt. Nach oben hin ist die Reduktion mit der Anlieferungsmenge im Zeitraum Jänner bis März 2016 begrenzt (Referenzmenge).

Wann geht es los?
• Im Rahmen der EU-Reduktionsmaßnahme sind vier Zeiträume vorgesehen. Der erste Reduktionszeitraum läuft von Oktober bis Dezember 2016. Jeweils um einen Monat zeitversetzt sind noch drei weitere Reduktionszeiträume vorgesehen. Es ist jedenfalls zu empfehlen, bereits den ersten Zeitraum zu nutzen. Es gilt als wahrscheinlich, dass das verfügbare Reduktionsvolumen schon im ersten Durchgang ausgeschöpft wird. Trifft dies zu, dann würden die Folgeausschreibungen entfallen.
Anträge für die erste Tranche sind im Zeitraum von 8. bis spätestens 21. September 2016, 12 Uhr, zu stellen. Zur Antragstellung ist das Internetportal www.eama.at vorgesehen. Alternativ beraten auch die Landwirtschaftskammern zur Antragstellung.
Die nationale Anpassungsmaßnahme ist gemeinsam mit der EU-Reduktionsmaßnahme zu beantragen. In der Antragsmaske stellt die AMA bereits die Referenzmengen bereit, an denen sich die Lieferreduktion bemisst. Bei der Antragstellung hat der Landwirt bekannt zu geben, welche Mengen er im jeweiligen Zeitraum zu liefern beabsichtigt (Oktober bis Dezember 2016 für die EU-Maßnahme sowie Jänner bis März 2017 für die nationale Maßnahme).

Muss man an beiden Maßnahmen teilnehmen?
• Für Betriebe, die nur an der EU-Maßnahme oder zusätzlich auch an der nationalen Maßnahme teilnehmen, gilt die oben genannte Antragsfrist. Für Betriebe, die nur an der nationalen Maßnahme teilnehmen wollen, wurde die Antragsfrist mit 11. November bis 7. Dezember 2016 festgesetzt. Eine Teilnahme an der EU-Reduktionsmaßnahme ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Es gilt der Grundsatz “Nur ein Antrag je Milcherzeuger”.

Werden alle Anträge gleich behandelt?
• Alle fristgerecht eingegangenen Anträge werden gleich behandelt. Bei Überbeantragung erfolgt eine aliquote Kürzung der Menge für alle Antragsteller in der EU bzw. auch für die Teilnehmer an der nationalen Maßnahme. Kommt ein Antragsteller seiner Reduktionsverpflichtung zu weniger als 80 Prozent nach, dann sind im Rahmen der EU-Maßnahme Kürzungen vorgesehen. Wird die angemeldete Reduktion zu weniger als 20 Prozent erfüllt, dann entfällt die EU-Beihilfe.

Wann kommt das Geld aufs Kontö
• Spätestens 90 Tage nach Ende des jeweiligen Reduktionszeitraumes wird die Beihilfe ausbezahlt. Somit werden die Mittel aus der EU-Reduktionsmaßnahme erstmals Ende März 2017 zur Anweisung kommen. Zu beachten ist, dass für die Auszahlung ein gesonderter Antrag zu stellen ist – dies sollte im Antragsformular auf eama.at bereits automatisch angehakt sein.

Hans Maad

Milchwirtschaftliche Tagung: Generalthema “Ein Jahr nach der Quote”

Am 15. und 16. September 2016 lädt die Hblfa Tirol ein zur Österreichischen Milchwirtschaftlichen Tagung. Veranstaltungsort ist das Schlosshotel in 5310 Mondsee, Oberösterreich. Zum Generalthema “Ein Jahr nach der Quote” sprechen am Donnerstag, 15. Sept., Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter, Präsident Helmut Petschar (Vereinigung Österr. Milchverarbeiter und Monika Wolfahrt (Zentrale Milchmarktberichterstattung GmbH). Anschließend Podiumsdiskussion. Infos und Anmeldung: www.bam-rotholz.at bzw. E-Mail: klaus.dillinger@bam-rotholz.at

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