Martin Gruber, Vorsitzender der Landesagrarreferenten, mit Minister Norbert Totschnig.

Österreichs Bäuerinnen und Bauern sind mit steigenden Betriebsmittelkosten, Inflation, volatilen Marktpreisen sowie massiven Unwetterschäden konfrontiert. Gleichzeitig steigen die gesellschaftlichen Anforderungen in Richtung Umwelt- und Tierwohlstandards. Daher stellen Bund und Länder nun ein 360 Mio. Euro-Impulsprogramm für die Landwirtschaft auf. 

Mittels einer Wertanpassung des Agrarumweltprogramms ÖPUL, der Bergbauern- und der Investitionsförderung werden die wirtschaftliche Stabilität und die multifunktionalen Leistungen der Bauernfamilien in den Mittelpunkt gestellt. Das BML stellt in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich 54 Mio. Euro jährlich zur Verfügung, 36 Mio. Euro kommen pro Jahr an Landesmitteln hinzu. Für 2024 bis 2027 sind das 360 Mio. Euro zusätzlich für Österreichs Landwirtschaft. 

Wichtiges Zeichen für Kärntens Bäuerinnen und Bauern 

Kärntens Agrarlandesrat und Konferenz-Vorsitzender Martin Gruber bezeichnete das Programm als einzigartig: „Eine Sonderunterstützung dieser Größenordnung hat es für die heimische Landwirtschaft noch nicht gegeben. Gerade in Zeiten wie diesen ist das ein wichtiges Zeichen, dass die Politik sieht und versteht, in welcher Lage sich die Bäuerinnen und Bauern derzeit befinden und sie unterstützen will.“

Kärnten hat bis 2027 einen Kofinanzierungsanteil von 13,7 Mio. Euro für das Impulsprogramm zu leisten. Für die Kärntner Landwirtschaft werden damit zusätzliche Mittel in der Höhe von rund 34 Mio. Euro ermöglicht, mit denen unter anderem die Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete angehoben werden. 

Vorarlbergs Bauern erhalten jährlich 3,44 Mio. Euro mehr

Für Vorarlberg besonders wichtig ist die Anhebung aller Prämien aus dem Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) um 8 Prozent sowie zusätzliche 40 Mio. Euro, die im Rahmen des Programms für neue Maßnahmen ausgeschüttet werden (gesamt 191 Mio. Euro in vier Jahren). 96 Prozent der Vorarlberger Betriebe nehmen am ÖPUL teil und profitieren damit direkt von dieser Anpassung. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Mittel für Berg- und andere benachteiligte Gebiete (105 Mio. Euro) und 64 Mio. Euro an landwirtschaftlicher Investitionsförderung. Landesrat Christian Gantner sieht darin eine wichtige Maßnahme: „Unsere bäuerlichen Familienbetriebe dürfen nicht weiter belastet werden, deshalb ist das ein wichtiger Schritt. Wir stärken die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Landwirtschaft und fördern die Wirtschaft im ländlichen Raum.“ 

Entlastung für burgenländische Landwirtschaft

Der Präsident der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, Nikolaus Berlakovich, lobte das Programm: „Das Impulsprogramm ist ein wichtiger Verhandlungserfolg von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Positiv ist auch die Bereitschaft der Länder, dieses Programm mitzufinanzieren. Der Schulterschluss von Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt zur Abfederung der Verluste und Marktverwerfungen am Agrarsektor.“

Klare Haltung zum Thema Wolf

Die Landesagrarreferenten befassten sich auch mit Strategien zum Umgang mit dem Wolf. 2023 gab es österreichweit bisher 633 gemeldete Nutztierverluste durch den Wolf, wobei belastbare Zahlen erst mit Jahresende vorliegen werden. 

Neben anderen Bundesländern hat auch Vorarlberg rasch auf diese anhaltend großen Zahlen reagiert. Die entsprechenden Anträge für gesetzliche Anpassungen in Vorarlberg wurden bereits im Landtag eingebracht und werden demnächst beschlossen. „Der heutige Austausch zeigt erneut, dass der Wolf im gesamten Alpenraum große Probleme verursacht. Ich bin froh, dass sich die betroffenen Bundesländer einig sind und wir uns beispielsweise beim Monitoring künftig noch besser abstimmen“, erklärt Gantner. Auch dass sich auf EU-Ebene etwas tue, sei wichtig, so der Landesrat: „Die geltende Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU ist über 30 Jahre alt und bedarf einer unverzüglichen Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten. Naturromantik und kurzsichtige Ideologien gefährden nicht nur unsere Land- und Alpwirtschaft, sondern sind auch eine Gefahr für Erholungsuchende.“ 17.000 Stellungnahmen, die dazu bei der Europäischen Kommission eingegangen sind, unterstreichen den Handlungsbedarf.

Kärnten war schon bisher mit der Wolfsverordnung, die im Jänner 2024 ausläuft, Vorreiter und geht nun noch einen Schritt weiter. „Mein Plan ist es, nur mehr den Risikowolf mittels Verordnung zu regeln, aber die Entnahme von Schadwölfen auf gesetzliche Ebene zu heben“, erläuterte Agrar-Landesrat Gruber. Der Abschuss eines Schadwolfs war bisher an die Anzahl gerissener Nutztiere gekoppelt. Ziel eines 1. Kärntner Alm- und Weideschutzgesetzes ist es, vorab zu prüfen, auf welchen Almen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind und diese dann als Almschutzgebiete zu verordnen. In solchen soll die Entnahme nicht mehr von Risszahlen abhängig sein. Der Gesetzesentwurf soll in Kürze in Begutachtung gehen und bereits für die Alm- und Weidesaison 2024 gelten. Eine Verordnung zum Risikowolf soll unmittelbar nach Auslaufen der derzeit bestehenden Regelung in Kraft treten.

Laborfleisch und Grüne Woche

Einigkeit herrschte auch bei der ablehnenden Haltung gegenüber sogenanntem „Laborfleisch“, das jedenfalls als solches gekennzeichnet werden müsse, denn die Herstellung aus Zellen von lebenden oder toten Tieren findet künstlich, also außerhalb des Tieres, statt. 

Weiters wurde eine gemeinsame Unterstützung der österreichischen Präsenz auf der „Internationalen Grünen Woche“ beschlossen. Alle Bundesländer (außer Wien) erklärten sich bereit, die Österreich-Fläche bei der alljährlich in Berlin stattfindenden Branchenmesse mit einem einheitlichen Betrag zu unterstützen.

- Bildquellen -

  • Gruber/Totschnig: LPD Kärnten / Wajand
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AUTORRed. SN
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