Zwischenfrüchte häckseln?

Jedes Jahr stellen sich viele Landwirte die Frage: Zwischenfrüchte im Herbst einkürzen – ja oder nein? Eine allgemein gültige Antwort darauf gibt es nicht. Wird gehäckselt, gilt eines aber jedenfalls: Auf die Befahrbarkeit ist zu achten und eine flächendeckende Begrünung muss erhalten bleiben.

Eine flächendeckende Begrünung muss trotz Einkürzung der Pflanzenmasse jedenfalls erhalten bleiben. Denn wie man auf dem rechten Bild sieht, ist bereits im Spätherbst bzw. im Winter auf dem gehäckselten Streifen nur mehr wenig Mulchmaterial vorhanden.

Viele Zwischenfruchtbestände – vor allem jene mit frühem Anbau bzw. solche auf gut mit Stickstoff versorgten Böden – entwickeln sich im Herbst sehr gut und bilden üppige Bestände. Dennoch ist die Massereduktion bei Zwischenfrüchten meistens mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden. Fällt die Entscheidung dennoch dafür, sollen nachfolgende Überlegungen zeigen, was es bei der Einkürzung zu beachten gilt.

Begrünung muss weiter ihre Schutzfunktion erfüllen

Eine Verringerung der Pflanzenmasse darf auf keinen Fall die grundlegende Aufgabe eines Zwischenfruchtbestandes gefährden. Denn die flächendeckende Begrünung und der damit einhergehende Schutz von Grund- und Oberflächengewässern vor Nährstoffeinträgen sowie die Schaffung einer üppigen Mulchschicht zur Verhinderung von Erosionen, ist oberstes Gebot. Häckseln bzw. zu tiefes Mulchen führt aber unweigerlich zu keiner flächendeckenden Bodenbedeckung und kann im Frühjahr wegen unzureichendem Mulchmaterial zu Erdabträgen führen.

Viele Praktiker zögern gerade bei anspruchsvollen Folgekulturen, wie Zuckerrübe oder Sojabohne, vor einem zeitigen Zwischenfruchtanbau und damit verbundenen üppigen Beständen. Die Möglichkeit der Masseverringerung und eine damit einhergehende Be­reitschaft, den durchschnittlichen Anbauzeitpunkt nach vorne zu verlegen, wäre als positiv zu bewerten. Überlegenswert ist auch eine Reduktion der Bodenbearbeitungsintensität und
-tiefe durch eine Vorzerkleinerung.

Bei der Einkürzung ebenfalls wichtig ist, dass diese keinesfalls zu tief erfolgen darf und die Befahrbarkeit gegeben sein muss. Auch eine flächendeckende Begrünung, die noch weiterwachsen kann, muss erhalten bleiben.

Zwischenfrüchte wie Phacelia, Klee und Rettich können nach Reduktion von Senf oder Ackerbohne wieder eine ordentliche Gründeckung bilden und so den Boden bis zum ersten Schneefall schützen. Eine zu tiefe oder zu späte Einkürzung verursacht eine unerwünschte Verunkrautung der Flächen.

Problematik von zu spät blühenden Zwischenfrüchten

Senfbestände oder andere Zwischen­fruchtarten wie Phacelia und Ölrettich, die Mitte Oktober bis Ende November in Vollblüte stehen, sind in der Natur so nicht vorgesehen. Die Honigbiene, die dieses reichhaltige Pollenangebot nutzen möchte, kommt durch die geringen Außentemperaturen in Bedrängnis. Ein verstärkter Varroamilben-Druck durch eine längere Bruttätigkeit und eine unzureichende Pollenkonservierung resultieren mitunter daraus.

Ab Mitte Oktober sollte das Angebot an blühenden Zwischenfrüchten daher nicht mehr zu stark sein. Im Sinne des Bienenschutzes muss zudem das Einkürzen der Zwischenfrüchte außerhalb der Flugzeiten durchgeführt werden.
Ein weiterer Aspekt, der für die Einkürzung spricht, ist die Absamung von Unkräutern wie dem weißen Gänsefuß, aber auch das Unterbinden von zur Reife gelangenden Zwischenfrüchten.

Die Technik bietet viele Varianten der Einkürzung

Der Mulcher ist auf vielen Betrieben „das“ praxisübliche Gerät. Häufig wird dieser aber zu tief eingestellt. Neben der zu feinen Zerkleinerung besteht die Gefahr, dass die verbleibenden Zwischenfrüchte und damit der Oberboden unter der dicken Mulchschicht leiden. Je feiner die Pflanzen zerkleinert werden, umso mehr Pflanzensaft und damit Nährstoffe werden freigesetzt, was zu diesem Zeitpunkt als negativ zu sehen ist.
Die Walze zur Tiefenführung kann im schlimmsten Fall zu Verschlämmungen führen. Als grobe Richtlinie gilt: alles über knietief ist zu viel des Guten.

Ein Mähen der Flächen kann, sofern die notwendige Höhe eingehalten wird, eine Option darstellen. In der Praxis ebenfalls bewährt hat sich die Einkürzung mittels Kreiselzettwenders. Dabei werden die Zwischenfrüchte in größere Stücke gerissen und hinterlassen eine flächige Bodenbedeckung.

Stickstoff- bzw. Lachgasverluste durch Begrünung

Mathias Märzendorfer und Michael Harant untersuchten im Jahr 2014 im Rahmen ihrer Diplomarbeit mit Unterstützung der Boden.Wasser.Schutz.Beratung, ob Begrünungen Stickstoffverluste in Form von Lachgasemissionen (N2O) verursachen.
Es wurde festgestellt, dass Begrünungen nur ein geringes Potenzial für N2O-Emissionen aufweisen. Ein Anstieg wurde nur bei Senf in Reinsaat, vor allem bei feuchten, nassen und verdichteten Böden festgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass Zwischenfrüchte kein wesentliches Potenzial für erhöhte Treibhausgasemissionen bergen. Daher sollten künftige Agrar­umweltprogramme weiterhin Mischkulturen fördern und Reinsaaten von Senf unterbinden. In Mischungen angebaut sind Brassica-Arten wie Senf und Ölrettich effiziente Zwischenfrüchte und führen zu keinen nennenswerten Lachgasemissionen.

Fazit zur Massereduktion:
Eine Bearbeitung der Zwischenfrüchte im Herbst sollte nach Möglichkeit nicht erfolgen.
Bei sehr üppigen, spät blühenden Zwischenfruchtbeständen mit hohen Senf-, Ölrettich oder Buchweizenbestandteilen kann man jedoch über eine Einkürzung nachdenken.
Das Einkürzen eines zehn bis 20 Meter breiten Streifens neben stark befahrenen Straßen mit Wildwechsel ist zur Vorbeugung von Wildunfällen jedenfalls vorteilhaft.

- Bildquellen -

  • BOO LAND 201022 012 4C: BWSB/Wallner
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AUTORThomas Wallner
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