Das EU-Parlament hat vergangene Woche den Beschluss des umstrittenen Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur gefasst. Dabei geht es um verpflichtende Maßnahmen durch die Mitgliedsstaaten, um als geschädigt eingestufte Ökosysteme in einen guten Zustand zu versetzen. Das Gesetz gilt als wesentlicher Bestandteil des „Green Deal“ auf europäischer Ebene. Die Zielsetzungen sind durchaus zu begrüßen: z. B. Gewährleistung von biologischer Vielfalt, Widerstandsfähigkeit der Natur, Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, Kohlenstoffspeicherung, Verhinderung von Naturkatastrophen oder Steigerung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten.
Auffallend ist jedoch der starke europäische Eingriff in Zuständigkeitsbereiche der Mitgliedsstaaten wie in der Land- und Forstwirtschaft. Dass Erfolge im Bereich der Ökologie erzielt werden können, zeigt Österreich mit dem Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) auf. Dieser Ansatz ist freiwillig und wird von einer großen Mehrheit der heimischen Betriebe auch mitgetragen. Umweltgerechte Landwirtschaft und Versorgungssicherheit gehen dabei Hand in Hand, eine Erfolgsgeschichte auf ganzer Linie.
Es bleibt zu hoffen, dass auch in der nationalen Umsetzung der Wiederherstellungsmaßnahmen genügend Spielraum für eine erfolgreiche Umsetzung zugestanden wird – im Sinne einer höheren Akzeptanz bei den betroffenen Grundeigentümern. Zuletzt konnten durch den starken Einsatz der heimischen Agrarpolitik auch wesentliche Verbesserungen des Gesetzestextes erzielt werden. Eine erfolgreiche Umsetzung des „Green Deal“ kann nur mit Überzeugung und Vertrauen vor Ort gelingen – ohne ein Zuviel an zentralistischen Eingriffen in Eigentumsrechte der Land- und Forstwirtschaft.
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- Oblasser: Bauernzeitung