Von praxistauglichen EU-Regeln und Laborfleisch bis Biber-Verordnung

Am Montag tagte das blau-gelbe Bauernparlament. Zur Vollversammlung der LK Niederösterreich in St. Pölten lag eine mehr als ein Dutzend Punkte umfassende Resolution zur Beschlussfassung vor.

Am Montag trafen sich die 40 Kammerrätinnen und Kammerräte bei der Vollversammlung der LK Niederösterreich in St. Pölten.

Die Bandbreite an Forderungen der Kammerräte umfasst Fach- und Problembereiche, mit denen sich die Landwirte derzeit besonders konfrontiert sehen. Gefordert wird allem voran die Weiterentwicklung und Vereinfachungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Die EU-Kommission hat bereits Vorschläge dazu eingebracht. So wird die Überführung der Stilllegungsverpflichtung im GLÖZ-8-Standard in die Ökoregelung von den Standesvertretern begrüßt, müsse aber in der Kalkulation der darauf aufbauenden freiwilligen ÖPUL-Maßnahmen berücksichtigt werden. Weil Österreich national eine Wertanpassung bei Maßnahmen der Ländlichen Entwicklung (ÖPUL, Ausgleichszulage, Investitionsförderung) beschlossen hat, lautet die Forderung an Brüssel, ebenso das EU-Agrarbudget, die Direktzahlungen sowie die Öko-Reglungen seien zu erhöhen, um die hohe Inflation auszugleichen.

Rund um die EU-Verordnung zur „Wiederherstellung der Natur“ bekräftigten man nochmals die bekannt ablehnende Haltung vieler Landwirte. Sie befürchten dadurch drastische Eingriffe in ihre Grundrechte als Eigentümer.
Die EU-Entwaldungs-Verordnung, die ab 2025 vorsieht, dass für jedes Stück Holz, jedes Rind und jedes Kilogramm Soja vor Inverkehrbringen in die EU nachgewiesen werden muss, dass es produziert wurde, ohne der Waldzerstörung Vorschub zu leisten, wird als überzogene Reglementierung auch für die heimische Land- und Forstwirtschaft gesehen. Gefordert wird die Verschiebung des Inkrafttretens der Verordnung um zumindest ein Jahr, die Vereinfachung der Geolokalisierung von Rohstoffen und Ausnahmen davon für EU-Staaten mit nachweislich nachhaltiger Waldbewirtschaftung.

Digitalisierung kein Ausschlussgrund für Förderungen

Von der Investitionsförderung dürfen durch die zunehmende Digitalisierung bei deren Beantragung Personen nicht ausgeschlossen werden, welche die Voraussetzungen dazu nicht haben. Gefordert werden rasch alter-native Lösungen zur Antragstellung über ID-Austria.

Quelle: Fotos: Agrarfoto (2)          

Zum heißen Thema Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln brauche es weiterhin ein System bei Wirkstoff-Notfallzulassungen (gerade auch für Gemüse, Obst, Wein oder Sonderkulturen) unter Einbeziehung der spezifischen Gegebenheiten Österreichs.
Für Schweineställe mit Vollspaltenböden gefordert wird die Neuregelung der Übergangsfrist unter Einbeziehung von Abschreibung oder die arbeitswirtschaftlichen Mehrkosten. In diesem Zusammenhang dringlich sei auch die Umsetzung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung von Agrarprodukten, konkret von Schweinefleisch.

Für Lebensmittelimitate, allen voran Laborfleisch, sei vor deren Zulassung eine strenge und umfassende Prüfung und eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung vorzusehen, plus ein Bezeichnungsschutz bei Fleischersatzprodukten ähnlich wie bei Milchersatzprodukten. Bei der Beschaffung regionaler Lebensmittel drängt man auf die Kontrolle und Sanktionen der bestehenden Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung und bei Lebensmittel-Großhändlern sowie auf die schrittweise Einführung einer solchen für die Gastronomie.

Begrüßt wird indes die Wiedereinführung von Schutzzöllen auf ukrainische Agrarimporte, gefordert aber zudem auch für Weizen, Gerste, Roggen und Honig.
Weitere Forderungen der LK Niederösterreich sind: Energie aus Biomasse müsse auch weiter forciert werden und für die bäuerlichen Betriebe brauche es eine dauerhafte steuerliche Entlastung für den Agrardiesel.

Statt einer fixen Güllegrubenabdeckung gefordert wird ein Abtausch durch andere emissionsmindernde Methoden. Rund um die Erneuerbare-Energie-Richtlinie RED III ist es Ziel der LK Niederösterreich, dass eine aus wirtschaftlichen und betrieblichen Überlegungen notwendige Entscheidungsfreiheit im Zuge der Vermarktung der Erntesortimente gewahrt bleiben muss.

Und zum Umgang mit Wölfen, Bibern und Fischottern hält man seitens der LK Niederösterreich fest: Bei allen drei handle es sich um keine gefährdeten Tierarten mehr. Eine Herabstufung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie sei daher gerechtfertigt. Die NÖ Biber-Ver-ordnung sei dagegen im agrarischen Bereich unzureichend. Es brauche eine Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten bei (drohenden) Röhreneinbrüchen auf Äcker und Wiesen, die oftmals eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, sowie erweiterte Eingriffsmöglichkeiten bei vernässten Agrarflächen.

Die Vollversammlung war zum Redaktionsschluss der BauernZeitung noch im Gang.

noe.lko.at

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AUTORRed. BW
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