Vogelgrippe: Risikozonen werden ausgeweitet

Aufgrund weiterer Fälle mit Geflügelpest bzw. Vogelgrippe werden die Risikozonen per 27. Jänner 2023 ausgeweitet. Es wurden zusätzliche „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ verordnet.

Aufgrund der aktuellen Lage ist derzeit das gesamte Bundesgebiet in „Gebiete mit erhöhtem Risiko“ sowie „Gebiete mit stark erhöhtem Risiko“ aufgeteilt.

In den vergangenen Tagen wurden zahlreiche neue Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und auch in einzelnen Geflügelbetrieben bestätigt. Von einer baldigen Entspannung der Situation ist nicht auszugehen, meldet die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages). Um das Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände zu minimieren, werden mit Freitag, 27. Jänner, die „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ in Österreich ausgeweitet.

Stallpflicht in Risikogebieten

In jenen Regionen, die gemäß Geflügelpest-Verordnung als „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere halten. Geflügelbetriebe unter 50 Tieren sind von der Stallpflicht ausgenommen, sofern Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden und sichergestellt wird, dass Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.

Eine Karte mit den betroffenen Regionen sowie ausführliche Informationen zu den Maßnahmen stehen auf der Website des Gesundheitsministeriums unter https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/ai.html zur Verfügung.

Biosicherheitsmaßnahmen

Im übrigen Bundesgebiet bleiben Geflügelhalter verpflichtet, zum Schutz sowohl der eigenen als auch benachbarter Tiere Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
• Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z. B. durch Fütterung in Stall,
• keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung usw.
• Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.
• Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden.

Für Menschen nicht infektiös

In allen bisherigen Fällen wurde der Subtyp H5N1 festgestellt, der bei Vögeln hochpathogen (stark krankmachend) ist. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten.

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  • 230127 W HPAI Zonen Neu: Ages
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AUTORH.M.
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