Obfrau Vizepräsidentin Theresia Meier berichtete vom Abschluss der Einarbeitung der Bescheide aus der Einheitswerthauptfeststellung Mitte Juni 2019: „Damit können wir diese mittlerweile schon lange andauernde Situation zum Abschluss bringen. Hier gilt ihr Dank speziell den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die es geschafft haben, die Einarbeitung in rund einem Jahr zum Abschluss zu bringen. Besonders wichtig ist dies, da wir jetzt die aus der Einheitswerthauptfeststellung resultierende Beitragsbelastung endgültig kennen und damit verbunden die Rückerstattung von Beiträgen aufgrund der Steuerreform 2015 zur Auszahlung bringen können. Ab sofort können wir mit der Einarbeitung der Wertfortschreibungsbescheide beginnen. Dies war bislang nicht möglich, da wir zuerst die Veränderung des Einheitswertes aufgrund der Hauptfeststellung kennen mussten.“
Zum Thema Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) berichtet die Vizepräsidentin, dass die Umsetzungsarbeiten laufen. Diese bringen aber immer wieder neue Herausforderungen, die es in den Steuerungsgremien und unter Beiziehen der Experten zu lösen gilt. Die Bestellung der neuen Bürospitze durch den Überleitungsausschuss ist bereits erfolgt. An der Spitze steht als Generaldirektor Dr. Hans Aubauer. Franz Ledermüller und Sabine Zaussinger wurden als stellvertretende Generaldirektoren bestellt. Die Leitung des chefärztlichen Dienstes übernimmt ab 1. Jänner 2020 Dr. Eva Hilger. Die bisherigen stellvertretenden Generaldirektoren Walter Lunner und Kurt Zisch stehen weiterhin unterstützend zur Verfügung.
„Die aktuellen Beschlüsse im Nationalrat sind ein positives Signal, welches eine deutliche Entlastung – in Summe rund 68 Millionen Euro – für die bäuerlichen Familien bringt“, so der Generaldirektor. Zudem ging Ledermüller ebenfalls auf die Rückerstattung der Beiträge durch die Steuerreform 2015 im Zusammenhang mit den höchsten Auswirkungen und Verschiebungen aufgrund der Einheitswerthauptfeststellung ein. Hier werden mit Stichtag 1. Juli 2019 45 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Bäuerinnen und Bauern rückerstattet.
Rund 38.000 Betriebe erhalten jetzt eine Beitragsgutschrift. Bei ca. 56 Prozent der Betriebe verzeichnet die SVB einen Anstieg der Einheitswerte, während es bei ca. 44 Prozent zu gleichbleibenden oder sinkenden Einheitswerten kommt. Über alle landwirtschaftlichen Betriebe hinweg ergibt sich eine Beitragssteigerung von 42 Millionen Euro, das sind 4 Prozent der Beitragseinnahmen.
Bezieht man die Gutschrift für die Jahre 2016 bis 2018 mit ein, bleibt durch diese Maßnahme die Beitragsleistung für die Betriebe trotz Steigerung der Einheitswerte von 10 bis 30 Prozent die Beitragsbelastung, annähernd gleich. Die zusätzliche Beitragsleistung der Betriebe mit Einheitswertsteigerungen von über 30 Prozent wird durch die Gutschrift durchschnittlich zur Hälfte ausgeglichen.
Quelle: SVB