Das Jahr 2021 ruft rund zwei Drittel aller österreichischen Bäuerinnen und Bauern zu den Wahlurnen, damit diese in den Landwirtschaftskammern, ihren gesetzlichen Interessenvertretungen, die Bauernparlamente, also die Mandatare für die Vollversammlungen der Kammern wählen.
Wirtschaftskammern und Arbeiterkammern sind verfassungsmäßig auch auf Bundesebene verankert, die Landwirtschaftskammern hingegen aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzzuordnung auf Bundesländerebene. Daher finden Wahlen nur auf Länderebene statt. Die Bundeskoordination erfolgt auf Ebene der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich, der alle Landeskammern angehören. Dort wählen die LK-Präsidenten aus ihrer Mitte alle vier Jahre den LK Österreich-Präsidenten.
Je nach Landesgesetz dauern Legislaturperioden in den Landwirtschaftskammern der Bundesländer entweder fünf oder sechs Jahre, und ebenso unterschiedlich ergeben sich daraus die Wahltermine. Die Mathematik will es, dass im kommenden Jahr fünf Wahltermine zusammenfallen. So wählen 2021 die Landwirtschaftskammern Oberösterreich und Steiermark, Vorarlberg und Tirol sowie das Bundesland Kärnten.
Konkret ergeben sich folgende Wahltermine:
LK Oberösterreich: Legislaturperiode 6 Jahre, Wahltag 24. Jänner 2021
LK Steiermark: Legislaturperiode 5 Jahre, Wahltag 24. Jänner 2021
LK Vorarlberg: Legislaturperiode 5 Jahre, Wahltag 6. März 2021
LK Tirol: Legislaturperiode 6 Jahre, Wahltag 23. März 2021
LK Kärnten: Legislaturperiode 5 Jahre, Wahltag Anfang November 2021.