Straßenfahrten mit Anbaugeräten erleichtert

Eine lang gehegte Forderung der Landwirtschaft wurde durch die 69. KDV-Novelle erfüllt. “Bei Straßenfahrten mit Anbaugeräten mit einer Breite von 3 bis 3,30 m gab es zwei Einschränkungen, die in der Praxis zu großen Schwierigkeiten führten: das Fahrverbot bei Dunkelheit und schlechter Sicht sowie die Notwendigkeit eines Begleitfahrzeuges auf engen und kurvenreichen Strecken”, informiert Christoph Wolfesberger.  Beide seien nun gefallen, folgende Punkte müssten aber laut dem Experten der LK NÖ bei besagter Breite eingehalten werden:

  • reflektierende Warnmarkierungen, um die Überbreite nach hinten und nach vorne anzuzeigen
  • maximal 25 Kilometer pro Stunde Höchstgeschwindigkeit
  • eingeschaltetes Abblendlicht auch bei Tageslicht und guter Sicht
  • eingeschaltetes gelb-rotes Drehlicht bei der Zugmaschine
  • bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht sind Begrenzungsleuchten am Anbaugerät einzuschalten, die nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausstrahlen und von der Außenkante des Gerätes maximal 20 cm nach innen angebracht sein dürfen.
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AUTORRed. MS
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