Im November 2016 wurde in Vorarlberg wegen des erhöhten Geflügelpest-Risikos die Stallpflicht für Hausgeflügel verordnet – zunächst in den Bodensee-Gemeinden, später auch entlang des Alpenrheins und mit 10. Jänner 2017 schlieölich in ganz Österreich. Das führt dazu, dass die Eier aus den Vorarlberger Geflügelbetrieben in der nächsten Zeit nicht mehr als “Eier aus Freilandhaltung” vermarktet werden können, heiöt es aus der Veterinärabteilung des Landes. Aufgrund der Vermarktungsnormen müssen Eier nach einer mehr als zwölf Wochen dauernden Unterbrechung der Freilandhaltung als “Eier aus Bodenhaltung” bezeichnet werden. Diese Regelung gilt, auch wenn der Grund der Unterbrechung höhere Gewalt ist – also etwa Stallhaltung zur Vorbeugung gegen Geflügelgrippe-Infektion. Sie trifft seit 3. Februar zwei Vorarlberger Betriebe, ab Donnerstag, 16. Februar, vier weitere.
Ab Dienstag, 4. April 2017, werden alle 17 gewerblichen Freilandbetriebe in Vorarlberg davon betroffen sein. Die Eier-Verpackungen werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet, der Konsumentinnen und Konsumenten darauf hinweist, dass es sich um Eier aus “Bodenhaltung” und nicht aus “Freilandhaltung” handelt. Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages) ist damit beauftragt worden, eine laufende Risikobewertung durchzuführen, erklärt Landesveterinär Norbert Greber. Die aktuelle Lage wird im Abstand von zwei Wochen von den Fachleuten beurteilt. Sobald es die Umstände zulassen, wird die allgemeine Stallpflicht wieder aufgehoben und ab diesem Zeitpunkt können die Freilandbetriebe ihre Eier auch wieder als Freilandeier vermarkten.
Stallpflicht: Keine Eier aus “Freilandhaltung”
Aufgrund der Vermarktungsnormen müssen Eier nach einer mehr als zwölf Wochen dauernden Unterbrechung der Freilandhaltung als "Eier aus Bodenhaltung" bezeichnet werden.
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