Dafür benötigt man eine Wahlkarte von jener Gemeinde, in der man in die Europa-Wählerevidenz eingetragen ist. Diese kann ab dem Tag der Wahl-Ausschreibung durch die Bundesregierung beantragt werden.

Wie kommt man zur Wahlkarte?

Man kann eine Wahlkarte entweder mündlich am Gemeindeamt oder schriftlich per Post, mittels Fax oder E-Mail oder via Internet auf der Webseite der Gemeinde beantragen, nicht jedoch per Telefon. Für die Europawahl kann man die Wahlkarte schriftlich bis zum 5. Juni 2024 beantragen oder bis 7. Juni, wenn man einer Person eine Vollmacht gibt, damit sie die Wahlkarte abholen darf. Man kann auch selbst persönlich die Wahlkarte direkt bei der Gemeinde bis spä-testens am 7. Juni, 12 Uhr, beantragen und bekommt diese gleich ausgehändigt. Auslandsösterreicher können die Wahlkarte über eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland anfordern. Der Versand der Wahlkarten beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.

Wie gibt man seine Stimme ab?

Quelle: BBNÖ
Mit der Wählerverständigung kann ab sofort gewählt werden.

Man kann seine Stimme sofort abgeben, wenn man die Wahlkarte bekommen hat. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In diesem befinden sich der amtliche Stimmzettel, ein gummiertes Wahlkuvert und ein Informationsblatt samt Anleitung zur Ausübung der Briefwahl. Der Stimmzettel ist persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen und hernach in das selbstklebende Wahlkuvert zu geben. Dann das Wahlkuvert zukleben und zurück in die Wahlkarte stecken. Im Feld „Eidesstattliche Erklärung bei einer Stimmabgabe mittels Briefwahl“ ist mittels Unterschrift wahrheitsgemäß zu erklären, dass man den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Die zugeklebte Wahlkarte ist, damit sie recht-zeitig bei der zuständigen Bezirkswahl-Behörde ankommt, in einen Briefkasten der Post einzuwerfen, bei einer Post-Geschäftsstelle aufzugeben oder bei der zuständigen Bezirkswahl-Behörde direkt abzugeben.
Wird die Wahlkarte mit der Post geschickt, bezahlt der Bund die Kosten. Im
Ausland kann man seine Wahlkarte auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde bis zum 3. Juni 2024, bei Vertretungsbehörden außerhalb der EU oder außerhalb der Schweiz bis zum 31. Mai 2024 abgeben.
www.meinewahlkarte.at
www.bmi.gv.at

- Bildquellen -

  • Wählerverständigung: BBNÖ
  • Frau bei Stimmabgabe: Michaela Begsteiger - stock.adobe.com
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AUTORRed. BW
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