Die Hobelmaschine ist als handgeführtes und stationäres Gerät verfügbar. Die gesetzlichen Vorgaben zur sicherheitstechnischen Konstruktion von Hobelmaschinen sind nationale, EU-basierte und internationale Richtlinien und Normen (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ÖNORM EN 60745-1, DIN EN 861 und EN 60745-2-14).Für Hobelmaschinen sind gemäß Maschinenrichtlinie und Normen Kennzeichnung und Aufkleber zu folgenden Warnhinweisen relevant:CE-Kennzeichnung; Warnhinweis zum Lesen der Betriebsanleitung;Warnhinweis zur Gefährdung durch einen elektrischen Schlag;Warnhinweis zur Gefahr von heißen Oberflächen.
Sich nicht von der Maschine erfassen lassen
Nutzer werden durch Abrutschen mit der Hand während der Hobel- und Reinigungsarbeiten von der Maschine erfasst. Der Unfallhergang Erfasstwerden ergibt sich auch beim Abrutschen des zu bearbeitenden Holzstückes, Entgleiten des Holzstückes, Nichtverwenden von Abstandhaltern, Umkippen eines Pfostens sowie Griff in die Maschinen bei Hobelarbeiten. Dem Erfasstwerden kann durch nachfolgend genannte Maßnahmen entgegengewirkt werden.Bei allen analysierten Unfallmaschinen sind die Messer in der Trägerwelle so befestigt, dass das Herausschleudern der Messer durch Reibung und andere auftretende Kräfte verhindert wird. Die Messerwellen sind bei allen Unfallmaschinen aus Werkstoffen hergestellt, welche bei sachgemäßem Gebrauch den zu erwartenden Kräften und Beanspruchungen standhalten.
Sicherheitstechnik bei Handhobeln
Von den im Forschungsprojekt IKA evaluierten Handhobeln, die zu Unfällen durch Erfasstwerden geführt haben, besitzen nur 50 Prozent Schutzeinrichtungen gegen das Berühren der rotierenden Hobelmesserwelle. Die Schutzeinrichtung ist so konstruiert, dass sie nach dem Hobelvorgang automatisch in die Schutzposition zurückkehrt und dadurch das Berühren der Hobelwelle verhindert wird. Bei weiteren 50 Prozent der Maschinen fehlt der Schutz gegen seitliches Berühren der rotierenden Teile. Nur einer der evaluierten Handhobel hat eine Falzeinrichtung, wobei keine Schutzeinrichtung gegen das Berühren der Arbeitswerkzeuge (Hobelwelle samt Messer) im seitlichen Bereich eruiert wurde.Bei bestimmten Handhobeln verhindert die Konstruktion der Spanauswurfeinrichtung das Berühren der Messer. Die Auslaufzeit bei derartig konstruierten Maschinen beträgt weniger als zehn Sekunden und erfüllt hiermit die gesetzlichen Vorgaben. Sie haben Einschaltsperren gegen unbeabsichtigtes Anlaufen beim Berühren des Netzschalters (mit und ohne Schutzabdeckung).Der Parallelanschlag, welcher das Führen an einem Werkstück sicherer machen würde, fehlt bei Handhobeln. Die Hobelwellen sind kreisrund (mit Ausnahme der Spanlücken) gestaltet. Sie sind auch nicht mit einem Parkschuh ausgerüstet, der beim Abstellen des Geräts eine Beschädigung des Werkstücks oder des Hobelmessers verhindern könnte.
Stationäre Hobelmaschinen
In der stationären Ausführung sind etwa zwei Drittel der evaluierten Unfallmaschinen mit Vorschubwalzen und Druckbalken ausgeführt, sodass durch die Ausführung dieser Teile kein Berühren mit den Arbeitswerkzeugen stattfindet. Wiederum nur zwei Drittel der Unfallmaschinen haben eine automatische Bremse und eine Auslaufzeit von unter zehn Sekunden sowie eine Rückschlagsicherung über die ganze Arbeitsbreite und bewegbare Tische. Die Möglichkeit zur Fixierung der Tische sowie die Ausführung mit Handgriffen zum Bewegen sind vollständig gegeben. Sie verfügen alle über einen ebenen Arbeits- als auch Dickenhobeltisch. Bei einer analysierten Hobelmaschine besteht die Möglichkeit, den Arbeitstisch für den Arbeitsvorgang in eine senkrechte Position zu bringen. Die Tischlippen der Maschinen sind ausreichend widerstandsfähig konstruiert. Das Berühren des Dickenhobeltisches mit den Arbeitswerkzeugen und der Rückschlagsicherung durch mechanisches Verstellen ist bei allen Maschinen konstruktiv unterbunden. Sie verfügen über eine Einrichtung zur Begrenzung der maximalen Spanabnahme. Der Anschlag ist zur Verwendung beim Abrichthobeln befestigt. Der Spalt zwischen dem Abnahmetisch und der Unterkante des Anschlags beträgt bei senkrechter Einstellung des Anschlags mehr als fünf Millimeter und in jeder möglichen anderen Stellung des Anschlages maximal zehn Millimeter. Damit werden die Vorschriften eingehalten. Nur ein Drittel der evaluierten Unfallmaschinen ist mit Hilfsanschlägen ausgeführt, wobei die vergebenen Maße und Positionen den Angaben der Normen entsprechen. Beidseitige Führungslinien sind nur bei zwei Dritteln vorhanden, wobei die Breite des Tisches zwischen den Führungslinien der Arbeitsbreite der Maschine entspricht. Trennende Schutzeinrichtungen gegen das Berühren von beweglichen Teilen vor und hinter dem Anschlag sollten – um leichtfertiges Abmontieren zu verhindern – nur mithilfe eines Werkzeuges entfernbar sein. Bei einem Drittel der analysierten Maschinen ist das allerdings nicht der Fall. Der Zugriff zur Messerwelle ist unterhalb des Abrichttisches nur zu 33,3 Prozent durch trennende Schutzeinrichtungen gegeben. Bei den Dickenhobelmaschinen verhindern bauliche Maßnahmen den Zugriff auf die Bearbeitungszone des Werkstücks vollständig. Die normgerechte Entfernung der Stellteile an den Maschinen zum Gefahrenbereich (laufende Messerwelle) von maximal einem Meter wird eingehalten. Der direkte Zugriff zur Messerwelle im Zuge des Oberflächenhobelns ist durch trennende Schutzeinrichtungen nicht gegeben. Die Möglichkeit zur Abdeckung der Messerwelle im stillstehenden Zustand durch eine Schutzeinrichtung haben alle Unfallmaschinen, wobei nur bei zwei Maschinen Befestigungsmittel nach der Demontage fest mit der Maschine in Verbindung bleiben.
Eine feststehende trennende Schutzeinrichtung an den Antriebsorganen ist an allen Unfallgeräten vorhanden, wobei diese nur bei 33,3 Prozent mit Zuhilfenahme von Werkzeugen zu öffnen sind. Die anderen haben feste Verbindungen, die ohne Werkzeuge geöffnet werden können. Nur bei zwei Dritteln von diesen sind Handgriffe zur Führung des Werkstückes über die Messerwelle beigelegt, und zwar mit entsprechender Möglichkeit, diese an den Maschinen abzulegen.
Neue Entwicklungen und Verbesserungspotenzial
Bei neuen Handhobelmaschinen wirken zusätzlich integrierte Einschaltsperren für Rechts- und Linkshänder dem Erfasstwerden durch unbeabsichtigten Anlauf der Maschine entgegen. Durch die Konstruktion der Maschinen ist das Berühren der Hobelwelle durch die Spanauswurföffnungen zum Großteil verhindert. Das seitliche Berühren der Hobelwelle ist bei sachgemäßer Handhabung ebenfalls überwiegend verhindert. Ein integrierter Parkschuh vermeidet eine Beschädigung des Hobelmessers und des Werkstücks beim Ablegen des Hobels und trägt so indirekt zur sichereren Anwendung der Maschine bei.Die Integration von Schutzabdeckungen über die gesamte Hobelwelle ist laut Norm nicht verpflichtend und kommt auch bei neuen Hobelmaschinen nicht zum Einsatz. Sie bietet aber erheblichen Schutz gegen das Erfasstwerden von beweglichen Maschinenteilen und sollte daher implementiert werden.Nur vereinzelt stehen, je nach Hersteller, spezielle Einspannvorrichtungen für Handhobel zur Verwendung als Abricht- und Dickenhobelmaschine zur Verfügung. Die Zuhilfenahme von Zubehörteilen (Parallelanschlag sowie Tiefenanschlag) bietet Arbeitserleichterung und höhere Arbeitssicherheit.Erweiterte Funktionen, wie ein zweiseitiger Spanauswurf inklusive Staubsack oder Anschluss für einen Staubsauger, Messerschnellwechselsysteme, Messer mit hoher Oberflächengüte und optimiertes Spanauswurfgebläse zur Vermeidung von Verstopfungen, bringen weitere arbeitssicherheitstechnische Vorteile beim Betrieb dieser Maschinen mit sich.Um ein Erfasstwerden von der Maschine beim Auslaufen des Hobelmessers besser zu vermeiden, ist die Integration einer Hobelwellenbremse, ähnlich einer Kettenbremse, anzudenken. Neigungssensor, Winkelsensor oder Gradmesser könnten eingesetzt werden, um den Betrieb der Maschine bei unsachgemäßer Handhabung (Hobelwelle oberhalb, der Hobel liegt “am Rücken”) zu verhindern und dem Verunfallen entgegenzuwirken. Einrichtungen, ähnlich der SAW-Stop-Funktion bei Kreissägen, welche durch die Messung der elektrischen Leitfähigkeit menschliches Gewebe an den Arbeitswerkzeugen erkennen und diese umgehend stillsetzen, können auch gegen das Erfasstwerden von laufenden Maschinenteilen bei Handhobelmaschinen weiterentwickelt und angewendet werden.
Hobelmaschine: Unfallhergang und Verletzungen
Mit Hobelmaschinen verunglücken vorwiegend die Betriebsführer selbst, gefolgt von Elternteilen und Ehepartnern der Betriebsführer. Die Unfälle ereignen sich zum Großteil in Hofgebäuden und im Hofbereich bei Hobel- und Reinigungsarbeiten. Die häufigsten Verletzungsarten bzw. -folgen dieser Unfälle sind Amputationen, Mehrfachverletzungen, Schnittwunden und Frakturen. Die Verletzungen treten überwiegend an den oberen Extremitäten auf. Der typische Unfallhergang ist das Erfasstwerden von der Maschine. Die Unfallursachen sind überwiegend maschinen-/werkstoffbedingt (z. B. Holzstück abgerutscht, Holzstück entglitten, Pfosten gekippt) und menschbedingt (Hand ausgerutscht, in Maschine gegriffen, Nichtverwenden des Abstandhalters). Verschärfende Faktoren stellen physische Beeinträchtigung, unsachgemäße Bedienung, fehlende Schutzeinrichtung an der Maschine sowie schwierige Hobelgegenstände dar. Abschwächende Faktoren beim Verunfallen sind ein reflexartiges Wegbewegen der Hand aus dem Gefahrenbereich und damit die Vermeidung einer noch schwereren Verletzung.
Assoc. Prof. Dr. Elisabeth Quendler, BSc Katharina Trieb; Universität für Bodenkultur