Die heimischen Schweinebauern haben dem Aus für Vollspaltenböden bereits zugestimmt. Dennoch ist bei der Angelegenheit „Sand im Getriebe“. Denn im vergangenen Jänner hat der Verfassungsgerichtshof die gesetzlich festgelegte Übergangsfrist für das Verbot der unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche in der Schweinehaltung als „nicht ausreichend begründet“ erachtet. Die Bundesregierung ist damit gefordert, im Tierschutzgesetz eine hinreichende Begründung zu verankern. Laut Franz Rauscher, Obmann des Verbands Schweinehaltung Österreich, liegt diese Begründung längst vor und ist auch mit faktenbasierten und betriebswirtschaftlichen Argumenten unterlegt. Dennoch fehlt immer noch die politische Einigung. Rauscher: „Das Ausbleiben einer praxistauglichen Lösung ist für unsere Bäuerinnen und Bauern absolut unverständlich. Wir wissen nach wie vor nicht, was in Zukunft gelten wird!“
Das Gesamtpaket für mehr Tierwohl ist gefährdet
Rauscher hat diesen Sachverhalt dem zuständigen Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) auch schriftlich mitgeteilt. Der Verbandsobmann stellt in dem Schreiben fest, dass seit dem im Sommer 2022 vom Nationalrat beschlossenen „Paket für mehr Tierwohl“ bereits viele Betriebe auf Tierwohlsysteme umgestiegen seien. Die Anzahl an Bio- und Tierwohlschweinen sei österreichweit um ein Drittel erhöht worden, obwohl die Haltungsbestimmungen hierzulande weit strenger sind als in den meisten anderen EU-Ländern.
Durch den Stillstand in den politischen Verhandlungen sei dieser neue Weg nun gefährdet. Die fehlende Planungs- und Investitionssicherheit erschwere den heimischen Schweinehaltern die Weiterentwicklung zu mehr Tierwohl, was auch die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche und letztlich die Konsumenten in Mitleidenschaft ziehe. Letztlich sei das Gesamtpaket für mehr Tierwohl gefährdet.
Praxistaugliche Lösung notwendig
Ein Großteil der rund 18.000 schweinehaltenden Betriebe in Österreich werde von den Entscheidungen zur Übergangsfrist betroffen sein, betont Rauscher. Obwohl die Haltung von Schweinen in Vollspaltenbuchten international die etablierte Haltungsform ist, gibt es in Österreich ein klares Bekenntnis zur Weiterentwicklung zu innovativen Stallsystemen. Aber ohne angemessene Übergangsfristen und Unterstützung werde ein Großteil der Produktion sowie in weiterer Folge auch Investitionen und Arbeitsplätze in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen wegbrechen.
Rauscher weist zudem auf die Notwendigkeit eines Sonderinvestitionsprogrammes für die Schweinehaltung hin: „Die von Landwirtschaftsminister Totschnig vergangene Woche verkündeten stärkeren Anreize für Investitionen in tierwohlfreundliche Ställe sind ein wichtiger erster Schritt. Die Rahmenbedingungen müssen allerdings attraktiv gestaltet werden.“
Rauscher: „Wir ersuchen Tierschutzminister Rauch gemeinsam mit Landwirtschaftsminister Totschnig und den Betroffenen eine Lösung für eine praxistaugliche Übergangsfrist zu finden, die sowohl Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern als auch mehr Tierwohl ermöglicht, ohne die Eigenversorgung mit österreichischem Schweinefleisch zu gefährden.“
# Gute Preise, aber niemand baut
- Bildquellen -
- 230621 007 Rauscher Portrait: BZ / Maad
- W2421 Tierschutzgesetz Spaltenverbot: agrarfoto.com