In Österreich beziehen derzeit 461.000 Menschen Pflegegeld. Sie werden zu mehr als 80 Prozent daheim durch Angehörige versorgt. “Um diesen hohen Anteil an häuslicher Betreuung zu halten, braucht es größte Anstrengungen aller Beteiligten. Vor allem braucht es die Aktivierung der Angehörigen im Familienverband. Sie bilden das Fundament der Pflege zuhause und sichern die Grundversorgung, vor allem in den unteren Pflegestufen. Um diese Kräfte langfristig aktiv zu erhalten sind sozialversicherungsrechtliche und finanzielle Anreize notwendig. Bei der Anhebung des Pflegegeldes sind daher auch die unteren Pflegestufen entsprechend zu berücksichtigen, zumindest ab Stufe drei”, fordert Andrea Schwarzmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen.
Österreichs Bäuerinnen sind maßgebliche Stützen der Pflege zuhause. Im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen soll in bäuerlichen Kreisen die Betreuung kranker und alter Angehöriger nach wie vor in einem überdurchschnittlich hohen Ausmaß im Familienverband praktiziert werden. “Umso wichtiger ist, dass bei der Anhebung des Pflegegeldes auch die unteren Stufen berücksichtigt werden und dieses zumindest auch in Stufe drei erhöht wird”, so Schwarzmann.
Will man die Pflege daheim stärken, müsse man generell die Attraktivität dieser sozialen Tätigkeit im Familienverband gegenüber Arbeitsplätzen am allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen. Nur auf diese Weise könne der Weg ins Pflegeheim, wo weitaus höhere Belastungen für die öffentlichen Budgets anfallen, vermieden werden.
“Ambulant vor stationär” als oberstes Prinzip bei Pflege & Betreuung im Alter
Experten und Politik sind sich einig, dass die große Herausforderung der Betreuung im Alter nur zu bewältigen sein werde, wenn alle Weichenstellungen künftig streng nach dem Prinzip “ambulant vor stationär” erfolgen. “Pflegende Angehörige sind eine unverzichtbare Stütze unseres Sozialsystems. Will man diesen günstigsten und verlässlichsten Dienst auch langfristig erhalten, muss neben der Aufwertung des Pflegegeldes in den unteren Stufen auch die sozialversicherungsrechtliche Absicherung dieser Angehörigen weiterhin sichergestellt und gegebenenfalls gestärkt werden. Gleichzeitig sind mobile Hilfsdienste und die Organisationen der Hauskrankenpflege mit höheren öffentlichen Zuwendungen noch besser abzusichern und die Kurzzeitpflege weiter auszubauen”, betont Schwarzmann abschließend.
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