Die Regierung hatte 2020 für die Rübenbauern eine entsprechende Ausnahmeregelung vom Neonicotinoidverbot durchgesetzt, die allerdings auf drei Jahre befristet ist. 2021 und 2022 waren Notfallzulassungen für die Wirkstoffe Imidacloprid und Thiamethoxam erteilt worden. Der Verband der Rübenerzeuger (CGB) hält eine Ausnahmegenehmigung auch heuer für unumgänglich. Da es noch keine wirksamen Alternativen zur Bekämpfung von Blattläusen gebe, werde anderenfalls der Anbau zurückgefahren, warnt der Verband. Landwirtschaftsminister Marc Fesneau zeigte sich gegenüber einer erneuten befristeten Erlaubnis der Neonics aufgeschlossen. Einer Verlängerung über 2023 hinaus hatte der Minister zuvor dagegen mehrfach eine klare Absage erteilt. Für die Notfallzulassung 2023 wird dem Vernehmen nach über regionalen Ausnahmen diskutiert; Der Rübenbauerverband lehnt solche allerdings strikt ab.

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AUTORRed. BW
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