Hitzeperioden und Trockenheit infolge der Klimaveränderung sowie Frostereignisse während der Blüte von Obstbäumen führen auch in Tirol immer öfter zu Ertragseinbußen und Ernteverlusten in der Landwirtschaft. „Der Klimawandel fordert uns alle, besonders die Bäuerinnen und Bauern. Wir wollen die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln auch in Trockenperioden bestmöglich sichern und Ernteausfälle in der heimischen Landwirtschaft vermeiden“, erklärt Bauernbundobmann LHStv. Josef Geisler. Die neue Förderrichtlinie tritt mit 1. Juli 2023 in Kraft.
Mit dem Klimawandel steigt auch in Tirol der Bedarf an Bewässerung und Beregnung landwirtschaftlicher Flächen. Waren es früher eine Handvoll Unterstützungsanträge, die beim Land Tirol pro Jahr eingegangen sind, hat sich die Zahl in den letzten Jahren auf mehr als 20 pro Jahr erhöht. Alleine im Tiroler Oberland, wo die Bewässerung gerade in den inner-alpinen Trockenregionen teils eine lange Tradition hat, sollen laut einer vor einigen Jahren durchgeführten Erhebung des Baubezirksamts Imst mit 60 Projekten 800 Hektar landwirtschaftliche Produktionsfläche beregnet werden.
Nutzungskonflikte zwischen Trinkwasserversorgung und landwirtschaftlicher Bewässerung sollte es in Tirol selbst bei länger anhaltender Trockenheit keine geben. „Während die Trinkwasserversorgung in Tirol zu 90 Prozent aus Quellen erfolgt, wird in der landwirtschaftlichen Bewässerung überwiegend auf Grundwasserbrunnen oder Oberflächenwasser zurückgegriffen“, stellt LHStv. Geisler klar. „Doch auch wenn Tirol ein Wasserschloss ist, müssen wir alle sorgsam und sparsam mit der Ressource Wasser umgehen.“ Das Land Tirol fördert ausschließlich eine sparsame und effiziente Nutzung des Wasserdargebots auf dem Stand der Technik. Werden bestehende Bewässerungsanlagen saniert oder modernisiert, ist ein Wassereinsparungspotenzial von mindestens 15 Prozent verpflichtend, sofern kein Speicherteich vorgesehen ist.
Ansprechpartner für landwirtschaftliche Bewässerungsanlagen und Investitionszuschüsse nach der neuen Förderrichtlinie für landwirtschaftliche Bewässerung in Tirol sind die Baubezirksämter. Die Förderhöhe beträgt je nach Art der Bewässerung und Lage bis zu 70 Prozent der förderbaren Kosten. Für das heurige Jahr stehen 650.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Zur Finanzierung von überbetrieblichen Bewässerungs- und Beregnungsanlagen bietet der Landeskulturfonds zusätzlich zur Investitionsförderung des Landes Tirol auch ein Kreditprogramm an. Beim Landeskulturfonds können sowohl Wassergenossenschaften als auch einzelne Genossenschaftsmitglieder Kredite beantragen.
Weitere Info:
www.tirol.gv.at/umwelt/wasserwirtschaft/foerderungen www.landeskulturfonds.tirol
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- Geisler BewoAsserung Kauns 0350: Land Tirol