Die Bundesregierung hat die Pensionserhöhung für 2019 am Mittwoch, den 10. Oktober 2018, im Ministerrat beschlossen. Auch im kommenden Jahr werden die Pensionen gestaffelt erhöht. Das bedeutet ein größeres Plus für Bezieher kleiner Pensionen.
Die Pensionserhöhung im Detail:
Für Bauernpensionistinnen und Bauernpensionisten wird sich die Pensionserhöhung 2019 laut der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) mit drei Millionen Euro im Monat sehr positiv niederschlagen. Bauern haben überwiegend kleine Pensionen, die nun allerdings bevorzugt behandelt werden. Die Bauernpension ist für die Versicherten ein wesentlicher Faktor zur finanziellen Stabilität im Alter, aber auch bei schweren Erkrankungen. Zudem haben auch die Leistungen im bäuerlichen Sozialsystem einen nicht unwesentlichen Anteil an der Finanzkraft des ländlichen Raumes.
Für SVB-Obfrau Theresia Meier ist das Pensionsrecht für Bäuerinnen und Bauern herzeigbar. Dies nicht nur – wie Studien beweisen – im internationalen Vergleich, sondern weil im Betrieb beide Ehegatten automatisch Pensionsversicherungszeiten erwerben und später auch jeder Ehegatte Anspruch auf eine eigene Altersvorsorge hat. Das ist deshalb wichtig, weil dies die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, aber auch krankheitsbedingte Pensionen für jeden Ehegatten ermöglicht. “Zudem garantiert eine funktionierende Altersversorgung, wie wir sie in Österreich haben, eine rechtzeitige Betriebsübergabe ohne jeweils die jüngere Generation belasten zu müssen”, betonte Meier.
SVB-Generaldirektor Franz Ledermüller wies darauf hin, dass die bäuerliche Gruppe von der Weitsichtigkeit jener bäuerlichen Funktionäre profitiere, die von Anfang an auf eine Einbeziehung der Bäuerinnen und Bauern in das System der gesetzlichen Sozialversicherung hingearbeitet haben. Ledermüller: “Das war zwar ein langer und äußerst schwieriger und manchmal auch von den eigenen Berufskollegen nicht sehr positiv begleiteter Prozess, der aber den bäuerlichen Familien heute ein leistungsstarkes Alterssicherungssystem garantiert.”
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