Noch genau 67 Tage zur NÖ Landtagswahl 2023

Die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wählen am 29. Jänner den Landtag neu. Hier ein Überblick, was es bis dahin zu beachten gilt und was bei den Wahlen 2023 neu ist.

Fahrplan bis zur Landtagswahl am 29. Jänner 2023.

Rund 1,29 Millionen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher werden Ende Jänner zu den Urnen gerufen, um über die neue Zusammensetzung des NÖ Landesparlamentes zu entscheiden. Experten gehen davon aus, dass dies rund 100.000 weniger als noch im Jahr 2018 sein werden, da das Wahlrecht für Nebenwohnsitzer bei Landes- und Gemeindewahlen abgeschafft wurde.

Gesetzliche Fristen & Vorgaben rund um die Landtagswahl

Stichtag:
Als Stichtag wurde der 18. November festgelegt. Das bedeutet, um wählen zu dürfen beziehungsweise gewählt werden zu können, muss eine Person an diesem Tag in einer blaugelben Gemeinde oder Stadt einen Hauptwohnsitz vorweisen können.
Wählerverzeichnis:
Jeder Wahlberechtigte ist in das Wählerverzeichnis der Gemeinde einzutragen, in der er am Stichtag seinen Hauptwohnsitz hat. Am vierzehnten Tag nach dem Stichtag, das ist heuer der 2. Dezember, muss das Wählerverzeichnis von den Gemeinden in einem allgemein zugänglichen Amtsraum während fünf Werktagen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. Ab diesem Stichtag können – binnen zehn Tagen – Berichtigungsanträge bei den zuständigen Gemeinden eingebracht werden. Über diese hat binnen sieben Tagen nach ihrem Einlangen die Gemeindewahlbehörde zu entscheiden, die auch das Wählerverzeichnis abzuschließen hat.
Wahlvorschläge:
Entsprechend der Vorgabe, dass Kandidatenlisten bis zum 37. Tag vor der Wahl festzusetzen sind, müssen die Wahlvorschläge bis 23. Dezember, 13 Uhr, bei den zuständigen Kreiswahlbehörden beziehungsweise der Landeswahlbehörde eingebracht werden.
Wahlwerbende Parteien:
Die Kreis- und die Landeswahlbehörde haben die Vorschläge zu prüfen und daraus die wahlwerbenden Parteien abzuleiten. Wie die Landtagsdirektion mitgeteilt hat, erfolgt die Veröffentlichung spätestens am 29. Dezember.
Wahlkarten:
Wahlkarten können schriftlich bis zum 25. Jänner oder mündlich bis zum 27. Jänner, 12 Uhr, bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Die Wahlkarte muss spätestens am 29. Jänner 2023, 6.30 Uhr, bei der Gemeinde einlangen. Weiters kann mit der Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal, das Wahlkarten entgegennimmt, das Wahlrecht ausgeübt werden.

- Bildquellen -

  • Weg zur Wahl: Artur Riegler
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AUTORRed. DL/ Eva Riegler
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