Im internationalen Vergleich sind die rinderhaltenden Betriebe in Tirol vor allem auch aufgrund der topographischen Gegebenheiten – insbesondere des hohen Anteils an Bergflächen – traditionell sehr klein strukturiert. Während auf einem heimischen Hof 2023 durchschnittlich 21 Rinder gehalten wurden, waren es in der Schweiz 48 und in Deutschland mit 85 mehr als doppelt so viele wie hierzulande.
Anpassung an Marktanforderungen
Dementsprechend herausfordernd gestaltet sich der Umgang mit den gesellschaftlichen Anforderungen hinsichtlich neuer Qualitätsstandards im Bereich Rinderhaltung. Waren bis vor kurzem vor allem Preis, Qualität oder Verfügbarkeit von Milchprodukten bzw. Rind- oder Kalbfleisch ausschlaggebend, verursachen Initiativen wie die Tierwohlkennzeichnung seitens des Lebensmittelhandels neue Marktanforderungen. Um auch zukünftig alle Vermarktungsmöglichkeiten nutzen zu können, ist bei Investitionen in bestehende Stallhaltungssysteme neben arbeitswirtschaftlichen Überlegungen besonderes Augenmerk auf den Bereich Tierwohl zu legen.
LH-Stv. Josef Geisler erklärt: „Die gesellschaftlichen Anforderungen an eine nachhaltige Produktion und einen schonenden Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen steigen stetig. Eine Herausforderung der Zukunft ist es, eine Landwirtschaft zu sichern, die sowohl nachhaltig als auch wettbewerbsfähig ist. Mit der neuen Investitionsförderung des Landes Tirol für Rinderbetriebe unterstützt das Land Tirol gezielt, schnell und unbürokratisch Investitionen in mehr Tierwohl und macht unsere Betriebe fit für die Anforderungen von heute und morgen.“ Der Fokus der neuen Landesförderung liegt in der Errichtung eines befestigten Auslaufes sowie Stall-umbauten in ein Laufstallsystem, sofern ein befestigter Auslauf bereits vorhanden ist oder ein befestigter Auslauf im Rahmen des Projektes errichtet wird. Die Investitionskosten betragen 100.000 Euro, die Förderhöhe beträgt 40 Prozent der anerkannten Kosten. Bei Bauvorhaben über 100.000 Euro muss ein Förderantrag im Rahmen des nationalen Programms für ländliche Entwicklung gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Bezirkslandwirtschaftskammer.
Landesförderung für Rinderbetriebe
Wer wird gefördert:
Förderwerber sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die einen rinderhaltenden landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsstandort in Tirol im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
Was wird gefördert:
Errichtung eines befestigten Auslaufes.
Stallumbauten in ein Laufstallsystem, sofern ein befestigter Auslauf bereits vorhanden ist oder ein befestigter Auslauf im Rahmen des Projektes errichtet wird.
Güllegruben, sofern sie zu den beiden zuvor genannten Maßnahmen untergeordnet sind.
Wie wird gefördert:
Investitionszuschuss von 40 Prozent bei max. 100.000 Euro Investitionskosten.
Für die Auszahlung der Förderung sind Originalrechnungen und Zahlungsbelege mindestens in der Höhe der Förderung vorzulegen.
Die Antragstellung erfolgt mittels Onlineantrag über die zuständige Bezirkslandwirtschaftskammer.
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- Kompoststall 5 ID77149: agrarfoto.com